Was ist der unterschied zwischen Freifrau und Freiherrin?
3 Antworten
Die weibliche Form lautet „Freifrau“ (Baronin) für die Frau eines Freiherrn bzw. „Freiin“ (Baronesse) für die ledige Tochter eines Freiherrn. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichtes während der Weimarer Republik, die in Deutschland bis heute Bestand hat, dürfen sich die Ehefrauen von Freiherren namensrechtlich korrekt „Freifrau“ nennen (z. B. Ilselore Freifrau von Braun; eine gegenteilige Meinung wollte auf der Schreibweise „Ilselore Freiherr von Braun“ bestehen). Seitdem umgangssprachlich „Fräulein“ für eine unverheiratete Frau außer Gebrauch gekommen ist, wird die Form „Freiin“ von einigen Trägerinnen als diskriminierend empfunden. Einer Namensänderung in „Freifrau“ steht von behördlicher Seite diesbezüglich in der Regel nichts entgegen. - http://de.wikipedia.org/wiki/Freiherr
es gibt keinen und die Adelstitel wurden schon nach dem Krieg abgeschafft. Gott sei dank. Und wer damit net klar kommt, der kann sich ja das Gesülze in den einschlägigen Schmonzetten reinziehen um in Erfahrung zu bringen wer grad mit wem verbandelt ist :-) Freiherrin gibts net, gabs nie - nannte sich Freifrau
Auch wenn Du es Quatsch findest - die obige Erklärung finde ich schon interessant
google mal unter "Adel"Adelstitel"oder ähnliches?
Wikipedia?...