Was haltet ihr von zoophilia?

Velbert2  30.06.2024, 16:48

Was ist denn scheuchen?

luigi530000 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 18:33

Schauen

6 Antworten

Für seine Neigungen kann niemand etwas. Solange man es nur in der Fantasie auslebt, ist daran nichts verwerflich.

Wenn man allerdings Videos schaut, in denen Tiere für sexuelle Handlungen missbraucht werden, finde ich das verwerflich. Denn ähnlich wie bei Kinderpronos fügt man zwar niemanden direkt Gewalt zu, aber man unterstützt die Täter in ihrem Tun, indem man die Videos schaut.


luigi530000 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 01:28

Ist das straflich für ihn bzw kann er jetzt ins Gefängnis kommen?

0
Chichibi  30.06.2024, 01:33
@luigi530000

Wenn er selbst sexuelle Handlungen an Tieren ausführt, dann ja.

Wie es bei Videos aussieht, weiß ich nicht. Da kenne ich mich zu wenig aus, sorry.

0
Chichibi  30.06.2024, 23:31
@BibiBIocksberg

Missbrauch ist aber nicht erlaubt. Auch Missbrauch von Tieren nicht. Und ja, man kann davon ausgehen, dass sexuelle Handlungen mit Tieren grundsätzlich Missbrauch darstellen.

0
Chichibi  01.07.2024, 00:18
@luigi530000

Ich hab das mit den Filmchen eben überprüft. Ja, der Besitz und das Anschauen ist straffrei. Die Herstellung oder Verbreitung ist dagegen illegal:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184a.html

Meine Meinung dazu bleibt aber bestehen. Nur weil etwas rechtlich nicht verboten ist, muss man etwas nicht Ordnung finden.

0

Hallo, jeder Mensch auf dieser Welt hat eine andere Sexualität, das ist erstmal nichts Schlimmes oder etwas für das man sich schämen muss.

Wichtig ist nur das man sich an die Deutschen Gesetze hält und es so auslebt, das man dem Tier nicht schadet, oder dadurch das Gesetz bricht, das heißt Laut §3 Abs. 13 des Tierschutzgesetzes:

"ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen."

Bedeutet: Es darf bei sexuellen Handlungen kein Zwang stattfinden, und das ist auch gut so, niemand verdient es missbraucht zu werden, das gilt für jegliche Sexualität, die ein Mensch haben kann.

MfG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Linksalternativ, Radqueer Inklusive, Trans* und Bi-Map

luigi530000 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 18:34

Hallöchen. Darf man aber die Videos schauen?

0
Chichibi  30.06.2024, 23:30

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Tier freiwillig und auf artgerechte Weise Sex mit einem Menschen hat. Wer mit einem Tier auf sexuelle Weise interagiert, der zwingt das Tier so gut wie automatisch zu artwidrigem Verhalten und missbraucht es dadurch auch.

0
BibiBIocksberg  30.06.2024, 23:48
@Chichibi

nicht wenn z.B. dastier es von alleine aus macht, oder wenn das Tier nicht weggeht, sich wehrt oder anderweitig verlautbar macht das es das nicht will, sonst würde der Paragraph ja besagen das Sex mit tieren grundsätzlich verboten ist.

0
Chichibi  01.07.2024, 00:13
@BibiBIocksberg

Hast du dafür juristische Quellen, vielleicht ein Gerichtsurteil? Ich finde nichts, das deine Aussage bestätigen würde. Nur Urteile / Aussagen von Anwälten, die vermuten lassen, dass in der Praxis Sex mit Tieren durchaus grundsätzlich strafbar ist.

0
Chichibi  01.07.2024, 01:30
@BibiBIocksberg

Ah, da hast du Recht.

Dis Fälle, die du beschreibst (also ohne Gewalt etc.) stellen keine Straftat dar, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann man natürlich nicht angeklagt werden, sondern nur wenn diese in Zusammenhang mit einer Straftat stehen (z.B. Tierquälerei).

Eine Ordnungswidrigkeit bleibt es aber. Nur oft kann man es nicht ausreichend beweisen.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 sind sexuelle Handlungen mit Tieren grundsätzlich verboten und als Ordnungswidrigkeit eingestuft. […]
Das Tierschutzgesetz definiert sexuelle Handlungen mit Tieren als „sexuellen Missbrauch“ und sieht für solche Handlungen Geldbußen vor. […]
Die Gesetzgebung setzt damit klare Grenzen und unterstreicht die Bedeutung des Tierschutzes. Allerdings bleibt die Durchsetzung dieser Vorschriften eine Herausforderung, da der Nachweis sexueller Handlungen mit Tieren oft schwierig zu führen ist.

https://www.nilsbecker.de/zoophilie-und-rechtliche-bewertung-strafrechtliche-konsequenzen/

Ich weiß, dass zoophile Menschen gerne sehen wollen, dass ihre Tiere das freiwillig mitmachen. Tierschützer sehen das aber anders, da ein Haustier abhängig von seinem Menschen ist und deshalb vieles für ihn erträgt.

0
BibiBIocksberg  01.07.2024, 01:48
@Chichibi

Auch wieder ein wenig Falsch, die Fälle, die ich geschildert habe, also die ohne Gewalt sind nicht mal eine Ordnungswidrigkeit, sondern völlig legal, die fälle, in denen Gewalt angewendet wird, sind eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe zwischen 50€ und 25.000€ eine Straftat ist keines von alledem und kann auch nicht strafrechtlich verfolgt werden, da es nicht im Strafgesetzbuch steht, die einzige Straftat die auch evtl. zu einer Haftstrafe führen könnte, wäre das Verbreiten von Tierpornografie

0
Chichibi  01.07.2024, 03:10
@BibiBIocksberg

Anwälte scheinen das anders zu sehen, siehe oben.

Wiederholte Gewalt gegen Tiere ist nach §17 TierSchG strafbar. Sogar in dem von dir verlinkten Artikel steht das. Obwohl es nicht im StGB steht, kann diese Tat ebenso strafrechtlich verfolgt werden und mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden.

0
BibiBIocksberg  01.07.2024, 12:37
@Chichibi

ja gewalt, sex ist aber keine gewalt, es gibt keinen paragraphen im StgB der irgendwas zu sex mit tieren sagt :)

0
Chichibi  03.07.2024, 18:35
@BibiBIocksberg

Ja, aber Gewalt ist Gewalt. Und Gewalt gegen Tiere ist strafbar. Auch dann, wenn die Gewalt während eines sexuellen Akts stattfindet.

Zu sagen

die fälle, in denen Gewalt angewendet wird, sind eine Ordnungswidrigkeit

ist dann einfach falsch. Die Fälle, in denen Gewalt angewendet werden sind eine Straftat - nicht wegen der sexuellen Handlung als solche, sondern wegen der Gewalt.

Ich denke, da haben wir etwas aneinander vorbei geredet.

0
Chichibi  03.07.2024, 19:52
@BibiBIocksberg

Bzgl. Gewalt ist das ja genau das, was ich schrieb.

Der Artikel ist übrigens von 2009, also nicht mehr aktuell.

0
BibiBIocksberg  03.07.2024, 20:02
@Chichibi

gut dann kann es eben strafbar sein wenn man rohe gewalt anwendet, alle anderen fälle sind eben straffrei. und es wurde ja bis jetzt auch noch nie jemand dafür verurteilt.

0
Chichibi  03.07.2024, 20:17
@BibiBIocksberg

Das halte ich für gewagt, zu behaupten, dass noch nie jemand für Gewalt an Tieren im sexuellen Kontext verurteilt wurde. Das möchte ich jetzt aber nicht recherchieren.Wenn es aber einfach nicht passiert in Deutschland, und deshalb niemand verurteilt wurde, ist das ja aber auch gut.

0
BibiBIocksberg  03.07.2024, 20:19
@Chichibi

es passiert schon, und das sehr oft, es gibt ja sogar extra gruppen und vereine dafür, wo sich leute legal über sowas austauschen, nur das deswegen niemand verurteilt wird weil es solange keine gewalt passiert eben legal ist:/

0
Chichibi  03.07.2024, 20:33
@BibiBIocksberg

Ich meinte damit Zoophilie mit Gewalt. Dass Zoophilie von vielen Menschen praktiziert wird, weiß ich. Dass dafür niemand verurteilt wird, ist klar, weil es ohne Gewalt auch keine Straftat ist. Ich dachte, das hätten wir geklärt.

Es gibt keinen eingetragenen Verein, da dieser nicht genehmigt wurde. Da gibt es ein Gerichts-Urteil.

0

Solange man nichts reales mit Tieren anstellt kann jeder Fantasien haben, die er will. Und auch Videos schauen. Schlimmer ist es auf jeden Fall solche Videos zu machen.

Es existiert tatsächlich, aber nein, ich kann mit dieser Präferenz nicht viel anfangen

Solange man nicht wirklich mit einem Tier pimpert ist es mir egal, Hauptasche du Fans Fiffi nicht an