Was gehört zum Erbe?
Es gibt eine Erbengemeinschaft aus vier Geschwistern. Zwei dieser Geschwister haben das Elternhaus vor einigen Jahren gekauft und tragen seitdem auch alle Kosten.
Vertraglich ist festgehalten, dass diese zwei im Erbfall keine Ansprüche mehr haben und die anderen beiden Geschwister aus dem Vermögen (sprich Geld) erhalten. Erbvertrag aus 2010
Im Vertrag wurde das damalige Vermögen mit 20000€ angegeben.
Mich würde jetzt interessieren, was gehört jetzt zum Erbe? Das Haus dürfte aussen vor sein, es gehörte den Eltern ja nicht mehr.
Es gibt offenbar neben dem Bankkonto ein Sparbuch,irgendwelche Sparbriefe und diverse andere kleinerer Geldverstecke und auch ein Auto.Die Eltern haben ihre Rente gerne zu Hause im Tresor gelagert.
Die vier Geschwister verstehen sich sehr gut und es ist nicht zu erwarten, dass es Ärger geben wird. Da aber bei Geld die Freundschaft bekanntlich aufhört, wüsste ich schon gerne was jetzt noch alles zum Erbe gehört.
4 Antworten
Wenn deine Eltern das Geld jetzt (aus welchem Grund auch immer) ausgeben, ist es weg,
Was im Tresor liegt, ist ja wahrscheinlich nirgendwo festgeschrieben. Da könnte es im Erbfall noch ein böses Erwachen geben, wenn dann die Gelder beim Finanzamt deklariert werden müssen.
Leider ist es sogar noch komplizierter. Eine der Geschwister "die das Haus hat" hat "Vermögens-und Vorsorge Vollmacht" für den Vater, der Letztverstorbene,und den Bruder (Schwerstbehindert) und auch Eigentümer des Hauses. Mal abwarten was jetzt passiert. rechtlichen Rat kann man sich immer noch einholen. Der Notar wird sich ja vermutlich melden, da es neben dem Erbvertrag auch ein Testament geben soll. Danke erstmal.
Zur Erbmasse gehören alle Besitztümer (also Eigentum) des Erblassers.
Sind denn die Eltern nun beide verstorben? Üblicherweise gibt es einen Erbfall „Mutter“ und einen Erbfall „Vater“.
Ein Notar meldet sich nicht, wie soll dieser denn vom Tod erfahren? Wenn es ein bei Gericht hinterlegtes Testament gibt, meldet sich das Nachlassgericht. Ansonsten müssen die Erben sich beim Nachlassgericht melden.
Geld im Tresor in einem Haus von welchem ich kein Eigentümer mehr bin: wie erbringe ich den Nachweis, wer Eigentümer des Geldes ist?
Es gehört alles zum Erbe, was sich nachweislich im Eigentum des Verstorbenen befand.
ja, alles ist erbmasse, was ihnen gehört hatte