Was fällt bei einer Feuerwehr unter Schweigepflicht?

4 Antworten

Von Experte 26Sammy112 bestätigt

Kurzform: eigentlich alles.

§ 203 StGB - Einzelnorm hier ist der entsprechende Gesetzestext

Der Teil, der Mitglieder der Feuerwehr besonders betrifft:

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1.Amtsträger oder Europäischer Amtsträger,
2.für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,

Dazu kommt dann noch einmal ganz explizit

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1.
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,

wenn es um die Patientenversorgung geht.

Dazu kommt noch einmal § 88 TKG - Fernmeldegeheimnis - dejure.org wenn es darum geht, was im Funkverkehr und bei Benutzung der Funkmelder für Erkenntnisse erklangt werden. Man ist im Einsatzfahrzeug unterwegs und hört dann (als selbst Unbeteiligter) mit, dass ein RTW meldet, er fahre Pat. Müllermeier nun ins Krankenhaus XY. Das entsprechende Mitglied der Feuerwehr dürfte nun nicht die Ehefrau Müllermeier anrufen und ihr mitteilen, dass ihr Ehemann ins Krankenhaus XY transportiert wird.

Die vielleicht besser zu verstehende Kurzform, die in meiner Ausbildung genannt wurde, war: "Ihr dürft nichts aussagen, was nicht für jedermann, der sich im öffentlichen Bereich aufhält, erkenntlich ist". Dem normalen Feuerwehrmann wird nahegelegt, prinzipiell gar keine Fragen zu beantworten, sondern ausschließlich an den Einsatzleiter oder, wenn vor Ort, einen benannten Pressebetreuer oder -sprecher zu verweisen. Das sind Kollegen, die in diesen Themen speziell ausgebildet sind und Fragen rechtssicher beantworten können.

Angenommenes Szenario: A trifft seinen Kumpel B, Mitglied der Feuerwehr Musterstadt:
A: Ich hab dich gestern in der X-Straße im Einsatz gesehen, was war da?

B: Wir haben bei Oma Müller den Keller leer gepumpt, da war mit Sicherheit 30cm Wasser drin!

Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, denn: welche Art von Einsatz vorlag, ist eine dienstliche Information, bei welchem Einwohner die Feuerwehr tätig wurde und wie es in dessen Wohnung aussieht, würde ich aller mir vorliegenden Erkenntnisse ebenfalls als Verstoß gegen §203StGB werten.

Von der gesetzlichen Regelung abgesehen, trifft die Feuerwehr da noch mal eigene Regelungen, man unterschreibt bei Eintritt (FF) oder Bestellung zum Brandmeisteranwärter (BF) eine entsprechende Erklärung, in welcher man sich verpflichtet, alle dienstlichen Erkenntnisse für sich zu behalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Im Sinne der schweigepflicht wie sie ein Arzt hat, eher nein.

Aber an sich darf man gewisse Sachen nicht weiter geben, wie Daten, welche über den Funk gemeldet werden. Da geht es z. B. auch darum, dass nicht das ganze Dorf schon weiß, dass der Max an unfall hatte, bevor es die Eltern wissen, denn stell dir mal vor, dich frägt Bäcker ob dein Kind noch lebt und du hast noch net mal bescheid bekommen, dass es im Krankenhaus ist. Oder jeder erfährt, dass im Keller der Susanne allerlei se Spielzeug liegt.

Jedoch darf man allgemein über die Einsätze reden, was auch wichtig ist um diese zu verarbeiten.

Hier kannst du was dazu lesen:

https://www.brandwacht.bayern.de/mam/archiv/beitraege_pdf/aus_dem_ministerium.pdf

Ich denke mal: So ziemlich ALLES.

Es könnte für Ermittlungen z.B. wichtig sein, nicht herauszuplaudern wie oder wo genau ein Brand entstand und unter welchen Umständen etc....

Und bei Unfällen oder RTW Einsätzen sowieso !

Schweigepflicht eher nicht, aber dem Datenschutz sind sie genauso unterlegen wie jeder andere Mensch.


grisu2101  17.08.2021, 11:20

Natürlich haben die auch eine Schweigepflicht.....

Koernchen79  17.08.2021, 11:22
@grisu2101

Man kann z.B. erzählen "ich hatte da mal einen Fall, wo ..." ohne Angabe von Namen und Daten. Bei einer Schweigepflicht wäre selbst das ausgeschlossen.

grisu2101  17.08.2021, 11:23
@Koernchen79

Mag sein, es kommt immer auf den Fall an ! So generell darf man das aber nicht sehen.

Grundsätzlich aber haben sie Schweigepflicht.

Koernchen79  17.08.2021, 11:25
@grisu2101

Also mal angenommen, es kommt beim Löschen ein Anwohner zu dir und sagt "Ich habe das Haus angesteckt", bei Schweigepflicht musst du das für dich behalten.

grisu2101  17.08.2021, 11:25
@Koernchen79

Nun komm doch bitte nicht mit so einem Unfug !!!!
Das it doch garnz etwas anderes.

Youngboy19 
Beitragsersteller
 17.08.2021, 11:25
@Koernchen79

Darf man sagen ein ehemaliger Schulkamerade hat der dort einen Unfall nicht den Namen etc, Schulkameraden Könnens ja viele sein!

grisu2101  17.08.2021, 11:29
@Koernchen79

Ganz genau, so hast du z.B. bei jedem Arbeitgeber eine gewisse Schweigepflicht! Da darfst du nicht glauben, dass du Internas, Zahlen oder andere Dinge heraus plaudern darfst... Und genauso ist das auch bei der Feuerwehr auch Einsätze betreffend.

Mit diesem Link-ich habe gerade mal reingeschaut-gibst du mir absolut Recht. So schaut es nun mal aus, und das ist auch richtig so.

Koernchen79  17.08.2021, 11:34
@grisu2101

Das sind wiederum Betriebsgeheimnisse. Bring hier doch nicht alles durcheinander.

grisu2101  17.08.2021, 11:35
@Koernchen79

Wenn die Feuerwehr zu einem Löscheinsatz fährt, dann ist das dort auch ein gewisser Betrieb. Und solange die Brandursache nicht klar ist oder andere Dinge noch vorliegen oder unklar sind, haben sie einfach die Klappe zu halten. Das kannst du mir endlich mal glauben... und wenn du es nun immer noch besser weißt, dann frag doch einfach mal einen fähigen Feuerwehrmann!

Koernchen79  17.08.2021, 12:36
@grisu2101

Ich habe doch von Anfang an drauf hingewiesen, dass es um allgemeine Aussagen geht. Natürlich sind damit nicht aktuelle Einsätze gemeint.

Koernchen79  17.08.2021, 15:52
@grisu2101

Ja, den Gedanken hatte ich auch schon. Wir haben nur irgendwie aneinander vorbei geredet.

iwaniwanowitsch  17.08.2021, 13:54

doch. Die Feuerwehr fällt unter den §203StGB.