Was braucht man alles für die Studium-Bewerbung?

3 Antworten

Du brauchst die richtige Internetadresse der Uni, wo solche Fragen beantwortet werden, ist überall unterschiedlich ;-)

Oder du suchst die Telefonnummer und fragst direkt dort nach.

Krankenversichert bist du über eine studentische Versicherung, die du für einen pauschalen Betrag im Monat bekommst. Auch dafür wendest du dich am Besten an die örtliche Krankenkasse deiner Wahl.

Jede Uni/ FH regelt das anders. Meistens musst du dich online anmelden und bekommst dann eine Bestätigungsmail, in der drin steht, ob sie die Unterlagen jetzt schon, oder erst bei der Einschreibung erhalten möchten. 

Bewerbungen sind nur bei zulassungsbeschränkten Studienangeboten erforderlich. Du kannst Dich bei zahlreichen Hochschulen gleichteitig bewerben. Bei mehreren Bewerbungen an einer Hochschule gibt es gewöhnlich Begrenzungen. Alles Weitere erfährst Du bei der Hochschule.


xy121 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 21:04

Danke für die Info! und woher weiß ich ob es zullassungsbeschränkt ist? Das ist doch jedes Jahr anders...richtet sich ja nach den verfügbaren plätzen, den NC der Bewerber und die Anzahl der Bewerber?!

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dompfeifer  26.03.2015, 18:22
@xy121

Die Zulassungsbeschränkung ist gewöhnlich eine haushaltspolitische Maßnahme. Da wird die Zahl der maximal zu besetzenden Studienplätze festgesetzt ("begrenzte Zahl") und nichts anderes. Diese Zahl heißt übrigens in der Amtssprache NC (In der Umgangssprache hat das Wort weitere 6 Bedeutungen). Ob ein Studienangebot zum nächsten Termin zulassungsbeschränkt ist oder zulassungsfrei, ist auf den Websites der jeweiligen Hochschule nachzulesen.

Bei zulassungsbeschränkten Studienangeboten muss im Falle eines Bewerberüberhanges (mehr Bewerber als geplante Studienplätze) eine Auswahl unter den Bewerbern getroffen werden. Dazu werden dann Ranglisten erstellt nach Abiturdurchschnittsnote und nach Wartezeit. Auf diesen Listen werden die zu vergebenden Studienplätze ausgezählt. Der letzte noch Zugelassene bildet den aktuellen Grenzwert. Die Auszählergebnisse (Grenzwerte) der Vergangenheit werden von den Hochschulen gewöhnlich veröffentlicht.

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