Was bedeutet Nichtig und Anfechtbar?
Kann man mir diese zwei Begriffe einfach erklären dankeschön
5 Antworten
Wenn eine Willenserklärung so starke Fehler aufweist, dass sie nichtig ist heißt das, dass keine Rechtsfolge eintreten kann oder darf .
Es ist damit quasi hinfällig oder vom Tisch.
Ist ein Rechtsgeschäft anfechtbar, dann hat es prinzipiell Gültigkeit und eine Rechtsfolge - diese kann aber aus verschiedenen Gründen angefochten werden mit der Möglichkeit, dass die Rechtsfolge doch nicht eintritt - ( KANN ) .
Anfechtung i.d.R. wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung möglich. Relevante Anfechtungstatbestände sind insbesondere Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum, Motivirrtum, Arglistanfechtung und die Drohung
https://www.juraforum.de/lexikon/anfechtung
Allgemein
Eine anfechtbare Willenserklärung wird (erst) nichtig, wenn die Anfechtung erklärt wird.
Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist anfechtbar, aber wirksam. Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
nichtig: ungültig, hinfällig
anfechtbar: kann vor Gericht angefochten, also per Klage in Frage gestellt und neu verhandelt werden
anfechtbar: vor Gericht nicht von vorne herein verloren. Unter gewissen Umständen durchaus durchsetzbar
nichtig: rechtlich irrelevant
Nichtig bedeutet so viel wie vernachlässigbar.
Anfechtbar sagt man zu etwas, was man bezweifelt bzw. was nicht eindeutig wahr ist.