Was bedeutet der Begriff Beihilfenäquivalent?

2 Antworten

Der Begriff stammt aus dem Beihilfenrecht und dient der Berechnung der Beihilfenhöhe. Das Beihilfenäquivalent ist in diesem Zusammenhang die Differenz zwischen dem Marktwert der erbrachten Leistung und der tatsächlich erhaltenen Gegenleistung.

Diesen Begriff scheint es nur in Österreich bezüglich Beihilferecht zu geben !

Da muss ich leider passen !