Warum wird Lärmbelästigung nicht verfolgt?

6 Antworten

Das hängt von den näheren Umständen ab.

Man kann nicht pauschal sagen, daß Lärmbelästigung nicht verfolgt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Bei Störung der Nachtruhe wäre ein Verwarn/Bußgeld denkbar, aber nicht verpflichtend.

Das kann die Polizei leider nur akut.. Wenn der Lärm aufhört, wenn die Polizei da ist, fehlt die Grundlage. Hier hilft ein Lärmtagebuch vielleicht. In Verbindung mit Zeugenaussagen könnte man ggf. zivilrechtlich was machen

Man muss nachweisen, dass die Lärmbelästigung für das Gesetz schlimm genug ist. Es müssen nicht alle Menschen den ganzen Tag leise sein. Auch ist es nicht verboten, Staub zu saugen oder ein Bild an die Wand zu nageln.

Gerade letzteres kann sehr Laut in deiner Wohnung werden, wenn du auf der anderen Seite der Wand wohnst. Aber es ist weder vermeidbar, noch verboten.

Grundsätzlich ist für Lärmbelästigung des Ordnungsamt der Kommune zuständig.

Lärmtagebuch führen, jede Ruhestörung wintragwn, nachts die Polizei rufen und wenn Du was zusammen hast, das Ordnungsamt aufsuchen und dort anzeigen.

All das gilt erst, nachdem Du offen mit dem Nachbarn gesprochen hast.