Warum ist die erste und zweite Strophe der Deutschen Nationalhymne verboten?
Das ist eine komplett ernstgemeinte frage ich habe sie mir vorhin mal angehört und ich kann nichts rassistisches rauslesen?
13 Antworten
Die ersten Strophen sind nicht verboten und mit "Deutschland, Deutschland über alles" ist nicht gemeit, dass Deutschland besser als alles ist. Sondern das stammt aus der Zeit vor der Gründung: Deutschland sollte über den damals noch bestehenden eigenständigen deutschen Staaten (z.B. Preußen, Sachsen, Bayern) stehen und somit alle Deutschsprechenden in einem Staat vereinen.
Mit 'Deutschland ,Deutschland über alles' ist das gleiche gemeint wie mit 'Einigkeit und Recht und Freiheit'! Allerdings haben die Nazis die 1. Strophe so interpretiert das Deutschland das beste ist und über allen Ländern steht, doch das sollte damit nicht zum Ausdruck gebracht werden!!!
Seit dem Urteil des Amtsgerichts Lüneburg Az. NZS 15 Gs 419/03 vom 15.12.2003 ist die Frage nach der Deutschen Nationalhymne eindeutig geregelt.
Dieses Urteil schließt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 298 bzw. 1 BvR 1215/87) von 1990 ein.
Auszug aus dem Urteil:
Die deutsche Hymne ist nach ganz einhelliger Meinung das „Lied der Deutschen“ mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben und der Musik von Joseph Haydn….
Seit der Entscheidung des Bundespräsidenten Heuss aus dem Jahre 1952 ist dies anerkannt und kaum bestritten….
Weiter ist einheitlich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten bei öffentlichen Anlässen, d.h. bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland, lediglich die 3. Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll…
Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen….
Zum Urteil heißt es:
Das gesamte Lied, also alle drei Strophen sind eine Einheit und somit im Ganzen zu Betrachten. Daher besteht die deutsche Nationalhymne aus drei Strophen.
Die Entscheidung des Bundespräsidenten ist kein Gesetz. Sie ist eine Empfehlung auf Grund der Tatsache, das es die in der ersten Strophe genannten Grenzen nicht mehr gibt und die zweite Strophe somit aus dem Zusammenhang gerissen wird.
Somit ist dies die offizielle deutsche Nationalhymne
1. Strophe
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt, wenn
wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammen hält.
Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt.
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt.
2. Strophe
Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten ihren alten schönen Klang.
Uns zu edler Tat begeistern unser ganzes Leben lang.
Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang.
3. Strophe
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland,
danach laßt uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand.
Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand.
Blüh‘ im Glanze dieses Glückes, blühe deutsches Vaterland!
(1841, August Heinrich Hoffmann von Fallersleben)
Laut den Urteil vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 81, 298) und den Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident Heuss besteht die deutsche Nationalhymne aus allen 3 Strophen, wobei bei Staatlichen besuchen nur die letzte dritte Strophe gesungen werden darf. Das irgend eine Strophe der Nationalhymne verboten ist, ist ein Märchen, da es keinen Urteil oder Festlegung darüber jemals gegeben hat. Das Deutschlandlied wurde zwar von 1945 bis 1947 von den Alliierten verboten, aber dieses Verbot wurde schnell wieder (1948) aufgelöst. Es gab zwar 1991 einen weiteren Briefwechsel über die Nationalhymne, aber auch dies ist keine Festlegung, dass die Hymne nur aus der dritten Strophe besteht. Dafür braucht es einen Beschluss im Bundestag, da es aber diesen nicht gibt, besteht die Nationalhmyne bis heute immer noch aus allen 3 Strophen.
Es ist also im 21. Jahrhundert angebracht, die Nationalhyme genauer zu definieren. Meiner Meinung nach hat sich um Laufe der Jahrzehnten die dritte Strophe eingelebt und daher sollte man auch dies im Grundgesetz so festlegen.
Ich glaube, sie ist nicht wirklich verboten. Aber sie wird halt nicht mehr gesungen, weil die erste Strophe beispielsweise nicht aktuell ist. Die alten Grenzen werden genannt, die heute nicht mehr da sind.
Bin mir aber nicht sicher.