Warum ist der Film "Halloween 2" beschlagnahmt worden?

3 Antworten

Halloween II-Das Grauen kehrt zurück, ist von der Firma ITT-Contrast Video beschlagnahmt worden. Erst wurde er am 25,05,1983 Indiziert und wurde am 19,12,1990 Beschlagnahmt. Einziehungsbeschluss AG Pforzheim nach Paragraph 131 StGB. Ich hab den genauen Beschlagnahme Grund nicht in der Hand. Villeicht finde ich den noch? Da wird über viele Seiten genau beschrieben, was zu der Beschlagnahmung führte. Bei dem Film war die Mordrate so weit ich mich erinnern kann, zu nahe bei einander. Was du noch wissen solltest, der Beschlagnahmte Film ist die gekürtzte Fassund aus Deutschland. Solche Beschlüsse sind oft nicht zu verstehen. Allerdings ist der selbe Film auch unter einer 16er Fassung zu haben der allerdings noch mehr gekürtzt ist, dafür aber nicht mal Indiziert wurde.


thelegend2010 
Beitragsersteller
 01.05.2011, 17:36

Kann es sein, dass die "ab 16" Version BRUTAL GESCHNITTEN  ist ??? Das merkt man, weil es total oft Szenensprünge gibt. Und damit kenne ich noch nicht mal die ungekürzte Version !

Iran666  01.05.2011, 17:51
@thelegend2010

Ja, die 16er Fassung kannst du vergessen! Die alte 18er Fassung war schon an Entscheidenden Szenen geschnitten, und ist verboten worden. Die 16er hat gar nichts mehr. Ich hab die Dänische Version auf Deutsch. Die ist völlig ungeschnitten und sogar erlaubt in Deutschland, weil die Dänische Version nicht auf der Liste steht.

Er wurde nicht beschlagnahmt, weil er zu brutal ist, sondern weil die Gewalt im Film nach Ansicht der Richter verherrlicht/verharmlost wird.

Kleiner Tipp nur weil er Liste B indiziert ist heißt es nicht das man ihn nicht haben darf ;)


thelegend2010 
Beitragsersteller
 01.05.2011, 17:17

Also laut Wikipedia ist er beschlagnahmt worden und man darf ihn nurnoch stark gekürzt mit einer Altersfreigabe von 16 kaufen !?!

Hier der Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Halloween_II_%E2%80%93_Das_Grauen_kehrt_zur%C3%BCck#cite_note-0

JG265  01.05.2011, 17:24
@thelegend2010

In deutschland kannst du ihn nur in der geküzten Version kaufen. Indizierung der Liste B (beschlagnahmung) besagt nur das ein strenges Werbeverbot besteht (sprich man darf es nicht werbend oder wertend nennen, oder andersweitig bewerben) außerdem steht der vertrieb in Deutschland unter Strafe. Und da liegt der Knackpunkt. Der Vertrieb ist in deutschland strafbar, sprich Händler die es innerhalb der deutschen Landesgrenzen vertreiben machen sich strafbar. Das heißt du darst es in ausländichen Shops erwerben und völlig legal besitzen, du musst nur die in der Indizierung der Liste A festgelegten Dinge beachten. (Werbeverbot, Zugänglichmachung für Personen unter 18 etc) Mit diesen Dingen habe ich auch schon erfahrungen gemacht. z:B mit dem Videospiel Dead Rising 1, dieses ist ebenfalls Liste B indieziert, Man kann es einfach importieren und es wird normal geliefert.

thelegend2010 
Beitragsersteller
 01.05.2011, 17:27
@JG265

Ok, Danke ;) Damit wären 50% von meiner Frage beantwortet.

Iran666  01.05.2011, 17:33
@thelegend2010

Ist nicht ganz richtig was du sagst, JG265. Indizierungen ist eine andere Geschichte und Beschlagnahmungen haben damit nichts zu tun. Wenn ein Film Beschlagnahmt ist, muss er genau auf der Liste unter dem bestimmtem Label geführt sein. Beschlagnahmungen umfassen nicht automatisch alle Fassungen der Welt. Jede Fassung muss extra geprüft und auf die Liste aufgenommen werden. Das wird oft nicht gemacht. Daher kommt es vor das die Deutsche Fassung Beschlagnahmt ist, und die Österreichische als Beispiel nicht. Somit ist die Österreichische Version in Deutschland legal, solange die Fassung nicht explizit auf die Liste gesetzt wird. Ist sie auf der Liste, darf er auch nicht mehr eingeführt werden. Kommt aber selten vor.

JG265  01.05.2011, 17:54
@Iran666

Indizierung und beschlagnahmung habe etwas miteinander zu tun ;) Mit einer beschlagnahmung wird umgangssprachlich nur die Indizierung der Liste B genannt. Also erstmal vorweg, eine indizierung nach Liste A hat kaum auswirkungen (halt nur das Werbeverbot und das verkaufsverbot an Minderjährige). Das alle Filmfassungen betroffen sind habe ich auch nicht gesagt ;) Aber eine extra deutsche Version enthält in der Regel die notwendigen Schitte um einer indizierung zu umgehen, aber auch diese kann beschlagnahmt/indiziert werden. Es gibt auch in der Regel keine Österreicherische version, sondern eine internationale Version. Die ist dann in jedem land gleich (natürlich außer die synchro, aber die hat ja mit der Sache nichts zu tun) Auch indizeirte Medien (egal ob Liste A oder B) sind in deutschland legal. Das ist einer der Größten Irrtümer... Indizierung ist nicht gleich Verbot.

Iran666  01.05.2011, 18:30
@JG265

Das sind eben zwei Paar Schuhe. Indizierte Filme gibt es Tausende. Verbotene(Beschlagnahmte lediglich einige Hunderte) Indizierte Filme beschreibt nur ein Kinder und Jugendverbot, Vertriebs und Werbeverbot. Mehr nicht. Verbotene Medien (Beschlagnahmte) sind nach Paragraph 131, 184 Abs 3, 86a, 130a StGB beschlossen und umfasst alle Verbote bis auf den privaten Besitz. Daher, wenn ein Film auf der Liste steht, ist der Verkauf, Einfuhr, Einkauf, Werbung, Benennung, ua. verboten. Ist eben verboten. Es gibt genügend Österreichische Filme die unter einem Österreichischem Label laufen. Sind sie auf der Liste, ist die Einfuhr ebenfalls verboten. Jede Filmfassung muss genaustens auf der Liste geführt sein. Ansonsten ist er auch nicht verboten. Sogar wenn ein Film unter einem Namen in DE verboten ist, und die Firma ihn unter einem anderem Namen raus bringt, ist er nicht Automatisch vom Verbot betroffen. Er ist so lange frai, bis er auf die Liste aufgenommen wird und gegebF. eingezogen wird. Bis dahin ist auch die Werbung erlaubt. Beschlagnahmen sind keine Indizierungen und haben damit auch nichts zu tun.

Dietmar1968  04.08.2012, 17:37
@JG265

Liste B heisst nicht, dass er beschlagnahmt ist. Liste B heisst nur, dass die bundesprüfstelle vor Gericht einen Antrag auf Überprüfung des Filmes gestellt hat, da die der Meinung sind, er könnte gegen §131 verstossen.

Halloween II ist allerdings in einigen Uncut Fassungen beschlagnahmt. Ich glaube, das alte gekürzte Videotape von ITT ebenfalls.

Dietmar1968  13.08.2012, 12:45
@thelegend2010

Man darf ihn auch unbekürzt kaufen, zumal nicht jede ungekürzte Fassung beschlagnahmt ist und der Kauf und Besitz nicht verboten ist.