Warum hat eine Witwe einen Brief vom Finanzamt bekommen "Anfrage zur Rechtsnachfolge"?

3 Antworten

Du schreibst weiter unten, es gab kein Testament.

Damit bildet die Witwe mit den Kindern eine Erbengemeinschaft und die Bank kann zu Recht für die Umschreibung des Kontos in diesem Fall einen Erbschein verlangen und die Unterschrift von allen Erben, dass das Konto auf die Mutter umgeschrieben werden kann.

Da sie ihn eh benötigt, ist es dann kein Problem, dem Finanzamt eine Kopie zuzusenden.

Neben ihrer Rente bekommt sie doch 3 volle Monate die Rente ihres verstorbenen Mannes und dann Witwenrente. Und die Kinder, da Miterben könnten ihre Mutter, wenn sie so arm ist, wie du sie darstellst, unterstützen und die Kosten für den Erbschein übernehmen. Wenn kein großes Vermögen vorhanden, dann kostet er weniger als 150,-- Euro.

Im Zeitpunkt des Todes endet das Steuerschuldverhältnis der verstorbenen Person. Sämtliche steuerliche Forderungen und Schulden der bzw. des Verstorbenen gehen im Zeitpunkt des Todes auf die Erbin bzw. den Erben über. Die Erbin bzw. der Erbe wird somit Schuldnerin bzw. Schuldner der bestehenden Steuerschulden der verstorbenen Person sowie Gläubigerin bzw. Gläubiger der bestehenden Erstattungsansprüche der bzw. des Verstorbenen gegen das Finanzamt.
Für die bzw. den Verstorbenen ist somit für das Todesjahr unter Berücksichtigung der bis zum Tod erzielten Einkünfte noch eine Steuererklärung einzureichen. Die daraus resultierende Einkommensteuerschuld bzw. der daraus resultierende Einkommensteuererstattungsanspruch geht hierbei auf die Erbin bzw. den Erben über.
Die erzielten Einkünfte nach dem Tod der bzw. des Verstorbenen sind unmittelbar der Erbin bzw. dem Erben in ihrer bzw. seiner eigenen Steuererklärung zuzurechnen, und zwar grundsätzlich in derselben Einkunftsart wie zuvor bei der verstorbenen Person. Die Erbin bzw. der Erbe bezieht die Einkünfte dann nämlich nicht mehr aus einer ehemaligen Tätigkeit der bzw. des Verstorbenen, sondern kraft eigener Verwirklichung des Einkünftetatbestandes. 

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/weitere-themen/gesamtrechtsnachfolge

Und viel kostet der Erbschein auch nicht, wenn es nichts zu erben gab.

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/erbschein/erbschein-beantragen-welche-gebuehren-muss-ich-zahlen.html

Den braucht sie schon, wenn sie z.B. sein Konto auflösen will oder seine Haushälfte auf sich überschreiben will.

Oder gab es ein notariell beglaubigtes Testament? Dann braucht sie auch keinen Erbschein. Dann schickt sie das dort hin in (beglaubigter?) Kopie.


Ulanamass 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 21:06

Ich habe geschrieben, die Witwe hat auf dem Bankkonto etwas Geld was die Eheleute gespart haben. NICHTS mehr. Das Bank Konto wollte sie übernehmen , aber es ging nicht . Sonst konnte sie alle anderen Sachen wie Mitvertrag, Wasser, Strom, usw umschreiben lassen ohne ERBSCHEIN. (Es gibt kein Testament ).

0
Kessie1  26.06.2024, 21:15
@Ulanamass

Es geht doch um die Steuererklärung. Und wenn sie nicht viel hat, dann zahlt sie für den Erbschein auch nicht die Welt. Ansonsten soll sie dort anrufen und nachfragen, ob der Erbschein nun wirklich zwingend nötig ist!

1

Mit der Überschrift kann man nicht viel anfangen. Man muss schon wissen, was in dem Brief steht. Die Erbfolge kann man auch ohne Erbschein mitteilen.


Ulanamass 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 20:57

Im Brief ist nur eine Frage ,

a ) wer ist Erbe / Miterbe ?

b) fügen sie eine Kopie vom Erbschein bei

Die Witwe soll Kontodaten mitteilen, / warum?)

0