Warum gilt bei einer Ausbildung zum Flugzeugführer das Berufsbildungsgesetz nicht?

3 Antworten

§1, Absatz 2 Berufsbuildungsgesetz:

Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.

Das BBiG bezieht sich also auf anerkannte Ausbildungsberufe und dazu zählt der Beruf des Berufspiloten nun mal nicht.

Weil die Tätigkeit so speziell ist, dass die üblichen Regeln nicht anwendbar sind.