Ware angeblich kaputt-Ebay Kleinanzeigen?

2 Antworten

Der Kaufvertrag an sich ist schon schwebend unwirksam, weil du an einen beschränkt Geschäftsfähigen (13 Jährigen) verkauft hast. Wenn die Eltern davon nichts mitbekommen haben und diese damit überhaupt nicht einverstanden sind / waren, ist der Kaufvertrag sowieso nichtig.

Du hast nur einen DS ohne Spiele verkauft? Wie soll der Junge denn innerhalb von ein paar Tagen an ein DS-Spiel gekommen sein? Vielleicht hatte er nur das Taschengeld für den DS und musste auf das Taschengeld für den neuen Monat warten? Vielleicht war er danach kurzfristig Krank? Er hatte Hausarrest? Eventuell sogar ein Spieleverbot? Dass kann viele Ursachen haben und hat nichts mit "vorsätzlichem Betrug" zu tun.

Du solltest den Kaufvertrag rückabwickeln. Biete dem Käufer an, dass du ihm sein Geld zurück zahlst, wenn er dir den DS zurück gibt.


leticiasuperfan 
Beitragsersteller
 02.12.2016, 16:37

Ja also zum 1. Punkt die Mutter war schon dabei, da habe ich mich falsch ausgedrückt, aber sie war dabei und zum 2. Punkt mit den Spielen stimme ich dir voll und ganz zu, nur er hatte geschrieben, dass er spiele hat und diese gesucht hat und ich mich halt gefragt habe, warum er 5 Tage lang seine Spiele sucht, mehrere Spiele gehen ja auch nicht einfach so verloren. 

Trotzdem danke! 

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Wenn seine Eltern nicht am Kauf beteiligt waren, musst Du den Verkauf vermutlich rückgängig machen. Mit 13 ist das Kind nur bedingt geschäftsfähig.