Wann wird man aus der Uni geschmissen?

2 Antworten

Du wirst exmatrikuliet, sobald du deinen Prüfungsanspruch endgültig verlierst.

Wirklich rausgeschmissen wirst du eigentlich nur, wenn du eine schwer kriminelle Handlung zum Schaden der Universität begangen hast. Oder bspw. bei einem Tötungsdelikt in Bezug auf Universitätspersonal. (Näheres hierzu regelt die Allg. Immatrikulationsordnung).

Solltest du jedoch einmal deine Beiträge nicht rechtzeitig bezahlen, wirst du irgendwann einmal angeschrieben, ob du dein Studium weiterführen möchtest (natürlich mit der nachdrücklichen Bitte, deine Außenstände zu begleichen).