Wann kann ein Vermieter den Einzug des Partners verweigern?
Ich lebe derzeit gemeinsam mit meinem 10 Monate alten Sohn in einer sehr kleinen 1 Zimmerwohnung. Ich habe neulich meinen Vermieter gefragt, ob es möglich wäre, wenn mein Freund vorübergehend bei mir einziehen kann, da er sowieso täglich bei mir ist und auch übernachtet (er lebt in einer WG).
Mein Vermieter lehnte es ab, mit der Begründung der Raum wäre dann überbelegt. Ich sagte ihm es wäre nur vorübergehend, bis wir einge größere Wohnung gefunden haben und da wir ein gemeinsames Kind haben, finde ich das zusammen wohnen wichtig.
Was kann ich tun, dass mein Freund doch vorübergehend bei mir einziehen darf?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gar nix.
Wenn das Zimmer nicht deutlich über 20 Quadratmeter hat dann ist die Wohnung mit 3 Personen definitiv überbelegt und er kann sich theoretisch sogar strafbar machen wenn er das akzeptiert.
Aber wenn das "vorübergehend" unter 3 Monaten bleibt dann ist es Besuch und nicht zu beanstanden - zumal wenn er nachweislich noch sein WG-Zimmer unterhält.
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Vorübergehend nicht, allerdings ist dies ein dehnbarer Begriff. Es geht ja auch ums Melden, um die Nebenkosten, etc.
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Gar nicht. Der Mieter hat nur eine Mitteilungspflicht.Das ist geltendes Mietrecht.