Wann kann ein Vermieter den Einzug des Partners verweigern?

3 Antworten

Gar nix.

Wenn das Zimmer nicht deutlich über 20 Quadratmeter hat dann ist die Wohnung mit 3 Personen definitiv überbelegt und er kann sich theoretisch sogar strafbar machen wenn er das akzeptiert.

Aber wenn das "vorübergehend" unter 3 Monaten bleibt dann ist es Besuch und nicht zu beanstanden - zumal wenn er nachweislich noch sein WG-Zimmer unterhält.

Vorübergehend nicht, allerdings ist dies ein dehnbarer Begriff. Es geht ja auch ums Melden, um die Nebenkosten, etc.

Gar nicht. Der Mieter hat nur eine Mitteilungspflicht.Das ist geltendes Mietrecht.