Wann bei der Fahrschule anmelden?

3 Antworten

Hallo,

zu jeder Fahrerlaubnis kann man ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters den Führerscheinantrag stellen und auch mit der Ausbildung beginnen.

Für den PKW-Führerschein (Klasse B) also mit 17 ½.

Du musst dich auf jeden Fall bei der Fahrschule anmelden und einen Ausbildungsvertrag abschließen. Daher besprichst du alles Weitere am besten direkt mit der Fahrschule.

Viele Grüße

Michael

Das mußt Du bei der Fahrschule Deines Vertrauens erfragen.

Normalerweise kannst du damit jederzeit anfangen.