Vorladung Staatsanwaltschaft?

JayCeD  29.08.2024, 10:03

Bist du Beschuldigter oder Zeuge?

Sassip 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 10:24

Beschuldigte und Anwalt sagte da er der Staatsanwaltschaft gesagt hatte das ich nicht Aussage muss ich nicht hin zur Staatsanwalt

3 Antworten

Bild zum Beitrag

Jaja, inzwischen gibt es meine Aussage auch von deinem Anwalt.... aber hier wissen es einige trotzdem besser

Hättest du recherchiert wüsstest du, wenn es eine Vorladung zur Aussage ist, geht man besser sowieso nicht hin - frag da deinen Anwalt.

Ich hab hier aussagen von 2 Anwälten darüber aber die gutefragen Schlaumeier wissem es immernoch besser ....

Ist es so, muss man da auch nicht hin. Einfach googeln, Anwälte erklären warum und wieso

https://rosentreterscholz.de/2023/03/08/vorladung-als-beschuldigter/

Nur die wenigsten rechnen mit einer Vorladung der Polizei. Flattert eine solche dann doch in den eigenen Briefkasten, sind die meisten Menschen zurecht schockiert, verunsichert oder panisch. Die meisten sehen es als ihre bürgerliche Pflicht an, bei einer Vorladung durch die Polizei zu erscheinen und den Vorwurf aus der Welt zu schaffen. Dennoch ist es wichtig, zunächst einmal Ruhe zu bewahren und sich über den Tatvorwurf und das weitere Vorgehen eingehend zu informieren. 

Denn in den wenigsten Fällen ist es sinnvoll, einer solchen Vorladung Folge zu leisten und eine Aussage zu machen – schon gar nicht ohne rechtlichen Beistand. Auch wenn es verständlich ist, dass Betroffene den Vorwurf gegen sich aus der Welt schaffen wollen, gerade dann, wenn sie von ihrer Unschuld überzeugt sind. Wieso das keine gute Idee ist, welche Rechte Beschuldigte bei einer Vorladung haben und wie Sie sich besser verhalten sollten, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. 

In jedem Fall sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren, der Sie in dieser Situation berät und unterstützt. Nur ein erfahrener Strafverteidiger kann im Einzelfall entscheiden, ob eine Aussage bei der Polizei sinnvoll ist und wie Sie weiter vorgehen. Unsere Strafverteidiger haben jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und wissen genau, wann eine Aussage sinnvoll ist und wann unsere Mandanten schweigen sollten. So konnten wir schon viele Mandanten erfolgreich gerichtlich wie außergerichtlich vertreten und im besten Fall die Einstellung eines Verfahrens erwirken, bevor es zu einer Anklage kommt. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch! 

Was ist eine Vorladung und wie verläuft die Vernehmung als Beschuldigter?

Die Vorladung der Polizei dient allein der Vernehmung des Beschuldigten, gegen den ein Tatverdacht vorliegt. Das bedeutet, die Polizei möchte den Beschuldigten zum Tatvorwurf befragen. Ziel ist es dabei meist, den Beschuldigten als Täter zu überführen. Auch wenn die Beamten dabei meist freundlich auftreten, möchten sie in der Regel doch belegt haben, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. 

Vernehmungen laufen dabei immer gleich ab. Die Polizei ist zunächst einmal dazu verpflichtet, den Beschuldigten ordnungsgemäß zu belehren. Dabei wird den Betroffenen mitgeteilt, wie der Tatvorwurf lautet, welche Straftat also begangen worden sei und dass es ihm freisteht, sich zu dieser Anschuldigung zu äußern. Auch auf die Möglichkeit eines Strafverteidigers muss die Polizei hinweisen. Außerdem ist es wichtig, dass die Vernehmung an die persönlichen Verhältnisse angepasst ist. Das heißt, dass etwa wegen Arbeitszeiten die Vernehmung verlegt werden muss oder ggf. ein Dolmetscher zu bestellen ist. 

Die gesamte Vernehmung wird protokolliert und in der Akte festgehalten. Nach der Vernehmung hat der Beschuldigte Zeit, sich dieses Protokoll durchzulegen und missverständliche Formulierungen noch einmal klarzustellen, die vielleicht belastend sein können.

Zum Schluss wird das Protokoll unterschrieben und der Beschuldigte darf in der Regel gehen. Wenn der Fall weiterbearbeitet wird, meldet sich die Polizei dann noch einmal. Das kann mitunter mehrere Monate dauern, denn die Verwaltung ist meist sehr langsam. Das sagt jedoch nichts über den Stand der Ermittlungen aus.

 - (Anwalt, Anzeige, Strafrecht)

RechtBillig  29.08.2024, 10:58

Hättest du recherchiert, wüsstestest du das dass falsch ist

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RiddickBln  29.08.2024, 11:22
@RechtBillig

In der Vorladung steht auch eine Belehrung, da stehen auch die Folgen drinne falls das eine Vorladung vor Gericht ist.

Bevor es zur Verhandlung kommt gibt es aber eh erstmal nur Zeugenaussagen, geht ja andersrum nicht ! Zur Zeugenaussage bei der Polizeimuss man nicht hin, einfach mal googeln

ChatGPT

11:07

Es ist korrekt, dass Zeugen in der Regel nur vor Gericht erscheinen müssen, wenn sie zu einem bestimmten Verfahren geladen werden. Wenn Sie als Zeuge geladen werden, erhalten Sie in der Regel eine Vorladung (Zugeschriebene) von dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft, die Sie informiert, dass Sie zu einer bestimmten Zeit und an einem bestimmten Ort erscheinen müssen.

Ein Anwalt der das erklärt - einfach und punktgenau:

https://youtube.com/shorts/Epa94Ht3xoI?si=DobufsRC9GHm5nH3

Oder mal die eigene Rechtschutz anrufen

Aber verdammt hört auf solch ein Blödsinn zu erzählen. Ich komme mir vor als ob 99 % der Leute das echt nicht wissen und ich kenne es von meinen beiden Vorladungen und meinen beiden Anwälten.

Und jetzt zeig mal deine Recherche, mehr als rumlügen geht bei dir bestimmt nicht

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RechtBillig  29.08.2024, 11:23
@RiddickBln

Ich habs dir schon gesagt, was du suchen musst. In der Vorladung steht dann auch drin, dass es verpflichtend ist, zu erscheinen. Das ist keine Vorladung vom Gericht, sondern von der Staatsanwaltschaft oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Darum ist die verpflichtend.

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Sassip 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 16:11
@RiddickBln

Es ist nichts mit Gericht sondern Aussage bei der Staatsanwaltschaft mehr nicht und nichts mit Gerichtsverhandlung!

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RiddickBln  29.08.2024, 16:28
@RechtBillig

https://rosentreterscholz.de/2023/03/08/vorladung-als-beschuldigter/

Nur die wenigsten rechnen mit einer Vorladung der Polizei. Flattert eine solche dann doch in den eigenen Briefkasten, sind die meisten Menschen zurecht schockiert, verunsichert oder panisch. Die meisten sehen es als ihre bürgerliche Pflicht an, bei einer Vorladung durch die Polizei zu erscheinen und den Vorwurf aus der Welt zu schaffen. Dennoch ist es wichtig, zunächst einmal Ruhe zu bewahren und sich über den Tatvorwurf und das weitere Vorgehen eingehend zu informieren. 

Denn in den wenigsten Fällen ist es sinnvoll, einer solchen Vorladung Folge zu leisten und eine Aussage zu machen – schon gar nicht ohne rechtlichen Beistand. Auch wenn es verständlich ist, dass Betroffene den Vorwurf gegen sich aus der Welt schaffen wollen, gerade dann, wenn sie von ihrer Unschuld überzeugt sind. Wieso das keine gute Idee ist, welche Rechte Beschuldigte bei einer Vorladung haben und wie Sie sich besser verhalten sollten, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. 

In jedem Fall sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren, der Sie in dieser Situation berät und unterstützt. Nur ein erfahrener Strafverteidiger kann im Einzelfall entscheiden, ob eine Aussage bei der Polizei sinnvoll ist und wie Sie weiter vorgehen. Unsere Strafverteidiger haben jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und wissen genau, wann eine Aussage sinnvoll ist und wann unsere Mandanten schweigen sollten. So konnten wir schon viele Mandanten erfolgreich gerichtlich wie außergerichtlich vertreten und im besten Fall die Einstellung eines Verfahrens erwirken, bevor es zu einer Anklage kommt. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch! 

Was ist eine Vorladung und wie verläuft die Vernehmung als Beschuldigter?

Die Vorladung der Polizei dient allein der Vernehmung des Beschuldigten, gegen den ein Tatverdacht vorliegt. Das bedeutet, die Polizei möchte den Beschuldigten zum Tatvorwurf befragen. Ziel ist es dabei meist, den Beschuldigten als Täter zu überführen. Auch wenn die Beamten dabei meist freundlich auftreten, möchten sie in der Regel doch belegt haben, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. 

Vernehmungen laufen dabei immer gleich ab. Die Polizei ist zunächst einmal dazu verpflichtet, den Beschuldigten ordnungsgemäß zu belehren. Dabei wird den Betroffenen mitgeteilt, wie der Tatvorwurf lautet, welche Straftat also begangen worden sei und dass es ihm freisteht, sich zu dieser Anschuldigung zu äußern. Auch auf die Möglichkeit eines Strafverteidigers muss die Polizei hinweisen. Außerdem ist es wichtig, dass die Vernehmung an die persönlichen Verhältnisse angepasst ist. Das heißt, dass etwa wegen Arbeitszeiten die Vernehmung verlegt werden muss oder ggf. ein Dolmetscher zu bestellen ist. 

Die gesamte Vernehmung wird protokolliert und in der Akte festgehalten. Nach der Vernehmung hat der Beschuldigte Zeit, sich dieses Protokoll durchzulegen und missverständliche Formulierungen noch einmal klarzustellen, die vielleicht belastend sein können.

Zum Schluss wird das Protokoll unterschrieben und der Beschuldigte darf in der Regel gehen. Wenn der Fall weiterbearbeitet wird, meldet sich die Polizei dann noch einmal. Das kann mitunter mehrere Monate dauern, denn die Verwaltung ist meist sehr langsam. Das sagt jedoch nichts über den Stand der Ermittlungen aus.

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RechtBillig  29.08.2024, 18:26
@RiddickBln

Du unterstreichst wieder sehr schön, wie wenig man davon hat, zu "recherchieren" 😁 Das ist nicht umsonst langes Studium. Das wiegt dich nur in falscher Sicherheit. Dein ellenlanges Zitat hier geht an der Sache vorbei, da geht es ja lediglich um die Vorladung durch die Polizei, nicht durch die Staatsanwaltschaft. Und das zieht sich durch alles hindurch.

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Genau diese Frage sollte Dir doch Dein Anwalt beantworten. Wir sind doch nicht schlauer als dieser und kennen Deinen Fall nicht.


Sassip 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 10:25

Das habe ich gemacht Anwalt sagte wenn er schreibt das ich nicht Aussage muss ich nicht erscheinen aber Polizei meinte ich muss…obwohl der Anwalt sagte das ich nicht Aussage. Polizei meinte aber auch das wenn er es schrieb das icb dann gucken soll einfach und den Beamten das Schreiben dann zeigen soll

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Als Beschuldigter musst du dich nicht äußern. Und deshalb musst du auch nicht bei der Staatsanwaltschaft auftauchen um möglicherweise selbstbelastende Aussagen zu tätigen. Es wird daher auch niemand kommen und dich abholen. Es ist dein gutes Recht da nicht hin zu gehen.

Lediglich wenn du zur Gerichtsverhandlung geladen wirst, musst du da auch hin, sonst holt dich die Polizei ab.


Sassip 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 16:26

es hat mich die Staatsanwaltschaft zur Aussage nur vorgeladen nicht zum Gericht. Ich soll nur aussagen machen. Mehr nicht.. und da meinte mein Anwalt das icb wegen dem Schreiben was er schickte nicht hin muss nur Akteneinsicht bekommen wir nicht mal bzw es wurde die Akte immer noch nicht vorgelegt bei meinem Anwalt

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RechtBillig  29.08.2024, 10:55

Man muss nichts sagen, aber man muss trotzdem hin

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