Vertretung durch Privatperson in Familiensache zulässig?
In einem am 09.10.2024 anberaumten Gerichtstermin vor dem Amtsgericht - Familiengericht - über die Anordnung eines Kontaktverbots nach §§ 1,2 GewSchG möchte Person A als Bevollmächtigte Privatperson, Person B als Antragsteller vor dem Familiengericht zum Termin vertreten. Das persönliche Erscheinen der Person B und der Antragsgegnerin, Person C ist angeordnet. Ist eine Vertretung der Person B als Privatperson durch Person A hier zulässig? Person A ist weder zugelassener Rechtsanwalt noch Rechtsbeistand. Er hat zwar eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten - darüber hinaus aber nichts.
Verwiesen wird hier auf § 10 Abs. 2 FamFG. Nur ist zu klären, ob auch bei einem persönlichen Erscheinen des Antragstellers die Privatperson nach dieser Regelung vertretungsbefugt wäre.
Danke für eure Antworten!