Vertrag für die Fahrschule (1 Jahr) schon abgelaufen?
Ich habe am 06.01. mit den Theoriestunden in der Fahrschule angefangen. Am 06.02. habe ich dann den Prüfauftrag an die Behörde gestellt.
Im Vertrag steht ja, dass man innerhalb eines Jahres seine Theorieprüfung bestehen muss, da sonst der Vertrag ausläuft.
Aber ist nun der Zeitpunkt gemeint, ab welchem man mit den Theoriestunden angefangen hat oder der Tag, an dem man den Antrag erst gestellt hat?
2 Antworten
Die 1-Jahres-Frist bei der Führerscheinstelle läuft erst ab Genehmigung des Antrages.. also etwas länger als Antragstellung. Deine Fahrschule kann das beim Fahrschulservice des Tüvs einsehen.
Allerdings sind Fahrschulen auch nur ein Jahr (schau in die AGB) an den Vertrag gebunden und darf eine erneute Grundgebühr und Anpassung der Preise verlangen.
Wie genau es deine Fahrschule handhabt, kannst du nur vor Ort klären.
Das ist doch egal ob der Vertrag abgelaufen ist.
Wenn dich die Fahrschule weiterhin unterrichtet und du weiterhin zahlst, kann alles so weiter gehen.
Allerdings könnten sie sagen: wir machen nicht weiter.
Den muss man erst erneut stellen, wenn der vorherige mangels rechtzeitiger Mitwirkung (sprich Ablegen der Prüfunge) abgelehnt wurde. Das passiert immer schriftlich.
...oh man, das ist mir gar nicht aufgefallen :D danke für den Tipp! Aber ich war einen Tag später noch bei der Fahrschule und hab nachgefragt: mein Vertrag ist noch gültig, also alles gut!
Ohne Antrag wird man nicht zu den Prüfungen zugelassen, deshalb meine Frage. Es geht mir ja darum, ob ich den Antrag an die Prüfstelle erneut stellen muss, oder nicht.