Vertrag, bei dem man etwas auf eigene Gefahr macht

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Der Begriff Haftungsausschluss ist sicher richtig, wobei jedoch zu beachten ist, dass es eine legale Handlung ist. Problematisch wird es, wenn von vornherein ersichtlich wird, dass durch die Handlung eine Schädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Ansonsten ist eben zu vereinbaren, dass alle auftretenden Risiken selbst getragen werden und dies auch so zu dokumentieren ist. Wichtig ist weiterhin schriftlich zu dokumentieren, dass alle Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind. Hier kann man sich am ehestens am § 276 BGB orientieren, der eigens Verschulden zur Grundlage hat. Man sollte sich jedoch immer überlegen ob es sinnvoll ist, etwas zu Tun, was die eigene Schädigung nach sich ziehen könnte.

Ja da heisst Haftungsausschluss. dass heiss du kannst eine Firma etc nicht verklagen wenn dir etwas passiert oder du sogar bleibende Schäden hast.

Ein Haftungsausschluß des Vertragspartners, z.B. beim Lösen eines Parktickets zum Ausschluß der Haftung bei Parkremplern.

haftungsausschluß...!