verstorben Vater

9 Antworten

Weißt du ungefähr was dein Vater für eine rentenhoehe hatte. Vielleicht hat er sehr viel gespart und alles fällt dem Staat zu. Das war ziemlich ungerecht. Ich wuerde gegen diesen Polizeibeamten auf jeden Fall eine dienstaufsichtsbeschwerde machen. Das ist eine Frechheit sondergleichen. Er hat dich genau aufzuklären was hier gespielt wird, notfalls wuerde ich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen strafvereitelung erstatten. Du hast ein recht darauf zu erfahren was hier los ist. Lass dich von der Polizei nicht unterkriegen hier gibt es genügend Straftaten darunter.


blonderengelll 
Beitragsersteller
 09.03.2015, 13:58

so viel ich weis hatte mein Vater eine sehr kleine Rente gehabt damit kam er so gerade um die Runden also ob er was gespart hatte das weis ich nicht davon gehe ich nicht aus bei der kleinen Rente und er hatte Drei mal am Tag einen Pflegedienst gehabt die Wohnung war schlicht und sehr einfach eingerichtet also das nötigste was man braucht ja und das zur Polizei das habe ich bis heute noch nicht verstanden warum wir keine Auskünfte bekommen man sagte uns der Arzt hat den Brief versiegelt und möchte keinerlei Auskünfte mehr da zu geben auch der Pflegedienst möchte nix mehr dazu sagen man sagte uns nur sobald die Leiche freigegeben wird dann wird der Brief vom Arzt auch weiter geleitet ... aber wo hin wird er geschickt das habe ich im Internet gefunden habe mal Gegoggelt viele Fragen stehen noch offen die ich gerne noch beantwort haben möchte und ich hoffe das mir mein Anwald da weiter helfen kann 

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Was soll das denn?Sorry,da bin ich jetzt echt verwirrt.Zum Ersten,natürlich habt ihr ein Recht auf die Todesursache ,zum Zweiten,hat die Polizei überhaupt nichts mit dem Erbe zu tun.Wie du schon sagtest,ihr habt 6 Wochen Zeit,das wird notariell gemacht.Ihr bekommt auch die Schlüssel der Wohnung,ihr müßt nur Nachweisen,dass ihr auch die Kinder seit.Das geht in der Regel mit dem Personalausweis.Nehmt euch einen Anwalt für Erbrecht.Hat der Vater denn ein Testament gemacht,oder greift die gesetzliche Erbfolge?Ihr müßt ja in die Wohnung.Wenn die Todesursache keine natürliche war,wird alles versiegelt,dann ist das nochmal was anderes.Aber die Polizei muß euch darüber auskunft erteilen.



blonderengelll 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 17:20

danke Shiny also wir hatten alle unsere Personalausweise dabei mein Bruder trägt den Familien Name ja noch man sagte ein Personalausweis wäre kein beweis und die Sterbeurkunde auch nicht also hallo was sollen wir denn noch mitbringen? mein Bruder ist elektronisch erfasst worden also seine Geburtsurkunde ein Anruf und die könnten sie sich faxen lassen aber das sind Behörden zu nix bereit ich werde jetzt das erbe nicht annehmen Beerdigung ist erledigt mehr werde ich jetzt auch nicht mehr tut wenn die so pielen dann können sie mich auch gerne haben nächste Woche werde ich das erbe abschlagen

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Mein Beileid.

Also um in die Wohnung zu dürfen, MÜSST ihr das Erbe annehmen - lehnt ihr es ab, dürft ihr auch nicht in die Wohnung. Deshalb die Frage des Beamten.

Auskunft über den Grund des Todes kannst du über einen Anwalt erhalten - dir als Angehörigen müssen sie da leider nichts sagen. Obwohl sie es häufig trotzdem machen.

Zunächst mal mein herzlichstes Beileid.

Aber mach doch mal nen Punkt.

Klar müsst ihr nachweisen, dass ihr seine Kinder seid, sonst kann ja jeder kommen... Und klar dürft ihr trotzdem zahlen, das ist denen ja egal, wenn jemand fremdes zahlt.

Sie dürfen euch auch den Zugang zur Wohnung verwähren, da ihr ja noch nicht im Besitz dieser seid. Am besten besorgt ihr schleunigst die Unterlagen, regelt das mit dem Erbe und dann klärt sich alles weitere von allein.

Aber vorsicht! nur nicht blind ein Erbe annehmen! Er wär nicht der erste, der unerwartete Schulden hatte.

mein beileid. ich kann dir leider nur auskunft wegen dem schlüssel bzw wegen der erbschaft geben. wenn du die erbschaft annimmst, bekommst du das eigentum deines vaters, allerdings mußt du auch für seine schulden aufkommen. wenn die sehr hoch sind solltest du das erbe ausschlagen. du kannst den vermieter trotzdem bitten, ein paar persönliche dinge (zb fotos) deines vaters raus zu geben. wertgegenstände darfst du nicht mehr mit nehmen. um das erbe auszuschlagen hast du 6 wochen zeit, dazu mußt du zum familiengericht (nachlass-stelle), bezahlst eine geringe gebühr (waren bei mir 30€).