Verlängert Teilzeit bei der Bundeswehr die Verpflichtungszeit?
Ich meine muss man zb bei 50 prozent Arbeitszeit für 2 Jahre, dann ein Jahr nacharbeiten?
2 Antworten
Nach § 30a Soldatengesetz - SG ist es möglich Teilzeit zu beantragen. Die genauen Regelungen findet man in der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung - STzV.
Und nein, wenn du Teilzeit genehmigt bekommst, musst du die Zeit nicht nacharbeiten. Es kann aber sein das man deinen Vertrag nicht verlängert sondern auslaufen lässt, nicht immer hat an ja einen Vertrag über die volle mögliche Zeit. Auch ein Übergang zum Berufssoldaten wird eher unwahrscheinlich. Und deine Bezüge werden natürlich auch entsprechend gekürzt.
Danke für die hilfreiche Antwort. Wie ist es bei Elternzeit? Also wenn man zb ein Jahr gar nicht arbeitet?
Was? Du kannst nicht Teilzeit als Soldat arbeiten.
Doch, siehe: § 30a Soldatengesetz - SG