USt 1 TG Bescheiniging?

1 Antwort

was ist der Zweck davon?

Wenn eine Bauleistung erbracht wird, geht die Steuerschuld nach § 13b (2) Nr. 4 UStG auf den Leistungsempfänger (also der, der die Leistung erhält) über.

Der Leistende fragt sich natürlich, wie er die Rechnung auszustellen hat (mit oder ohne Umsatzsteuerausweis?).

Dieser wird an seinen Kunden nur dann eine Nettorechnung stellen, wenn er eine gültige USt 1 TG Bescheinigung des Leistungs­­empfängers erhält, da er nur in dem Fall Rechtssicherheit bzgl. der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG hat, also darüber, dass nicht er selbst Steuerschuldner ist, sondern sein Leistungsempfänger.

kann ein Kleinunternehmer solch eine Bescheinigung beantragen?

Ja, das geht.

Denn aus Sicht der Eingangsseite (er als Leistungsempfänger erhält die Bauleistung von einem anderen) schuldet er nach §13b (5) UStG die Steuer, auch wenn er Kleinunternehmer ist (§ 19 (1) Satz 3 UStG).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

SorrowDespair 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 21:05

Vielen Dank!

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