Urteil fällen über die attische Demokratie (mit pro und contra fließ text)?

2 Antworten

Ein Urteil über die athenische Demokratie (Begründung, warum die Bezeichnung „athenische Demokratie“ gegenüber der Bezeichnung „attische Demokratie“ den Vorzug verdient: https://www.gutefrage.net/frage/ist-die-athenische-und-die-attische-demokratie-das-gleiche) kann in einer Abwägung von Argumenten gefällt werden.

Eine Beurteilung mit Angabe von pro und contra (guten und schlechten Eigenschaften, Vorteilen/Vorzügen und Nachteilen, Stärken und Schwächen) beruht auf Maßstäben, wobei sich unterschiedliche Werte, Standpunkte und politische Weltanschauungen auswirken können. Anhänger einer Demokratie halten an der athenischen Demokratie für vorteilhaft und lobenswert, demokratisch zu sein, während dies für Gegner einer Demokratie ein Nachteil und Ablehnungsgrund ist. Grundsätzlich kann eine Einbeziehung einer großen Anzahl von Menschen in die politische Mitbestimmung als etwas Gutes bewertet werden, weil die Menschenwürde dabei Anerkennung bekommt.

Bei den Argumenten pro und contra kann außerdem eine Gewichtung und eine Einschätzung ihrer Stichhaltigkeit geschehen.

Pro-Argumente

  • Verwirklichung von Demokratie (Volksherrschaft) und direkte/unmittelbare Demokratie: Die Macht ging in starkem Ausmaß vom Volk aus, Entscheidungen waren durch Abstimmungen nach Mehrheitsprinzip legitimiert. Die Vollbürger trafen mit ihrer Stimmabgabe die wichtigen Entscheidungen selbst, statt nur alle paar Jahre Vertretern (Repräsentanten) ihre Stimme zu geben, damit sie Abgeordnete in einem Parlament werden.
  • hoher Grad an Teilhabe (Partizipation) Bürger: Eine direkte umfassende Bestimmung durch die Bürger selbst stand im Mittelpunkt. Das Losverfahren für die meisten Ämter (für einige, die besondere Fähigkeiten erforderten, gab es Wahlen, z. B. die 10 Strategen, Architekten und Bauaufseher, hohe Finanzbeamte) sorgte für Gleichheit unter den Bürgern, Verhinderung von übergroßer Machtkonzentration und Machtmißbrauch, Vermeidung von Korruption (vor allem bei den Gerichten konnte so die Anfälligkeit für Bestechung eingeschränkt werden).
  • Armut und einfache Herkunft kein Hindernis für politische Mitbestimmung und Mitarbeit: An der Politik konnten alle athenischen Vollbürger teilhaben, ohne Einschränkung durch Herkunft Abstammung oder Besitz/Einkommen.
  • viel Gleichheit: In der Volksversammlung hatte jeder Vollbürger Rederecht und konnte einen Antrag stellen. Unter den Bürgern war politische Gleichheit (τὸ ἴσον [to ison]= das Gleiche) mit Abwechslung von Herrschen/Regieren und Beherrschtwerden/Regiertwerden grundlegend. Eine starke Spaltung zwischen Regierenden und Regierten wurde so vermieden.
  • Freiheit: Ein freiheitliche Gefühl durch Wegfall einer starken Regierung bot Möglichkeiten mündiger Lebensgestaltung, bei Anerkennung des Gesetzes als Schranke und der Gültigkeit von Mehrheitsbeschlüsse (ablehnend wird die Freiheit von Gegnern der Demokratie als Leben zu können, wie jeder wünscht, mit Willkür und Zügellosigkeit gedeutet).
  • verhältnismäßig geringe Anfälligkeit für Korruption (Bestechung, Machtmißbrauch)
  • Sicherung der Ordnung durch Rechtsbestimmungen: Es gab ein hohes Ausmaß an rechtlicher Absicherung der politischen Ordnung durch Gesetzesbestimmungen, Pflicht zur Rechenschaftsablegung und die Möglichkeit von Anklagen bei Verstößen. Wohl Ende des 5. Jahrhunderts wurde eine Klage wegen Rechtswidrigkeiten (γραφὴ παρανόμων [graphe paranomon) eingeführt, die Bürger gegen Beschlsüse erheben konnten, die gegen Verfahrensvorschriften oder ein bestehende Gesetze verstießen.
  •  ziemlich weitgehendes stabiles Funktionieren in der Praxis: Insgesamt betrachtet hat die athenische Demokratie ziemlich gut und mit verhältnismäßig großer Stabilität funktioniert.



Kontra-Argumente


Nachteile der direkten Demokatie der Athener können überlegt werden, allerdings sind sie teilweise Kehrseiten von Vorteilen und teilweise gibt es menschliche Schwächen, die von keiner Verfassung/Staats- und Regierungsform ganz beseitigt werden können. Anfälligkeiten, menschliche Fehler und Schwächen gibt es in allen gesellschaftlichen Gruppen. Eine indirekte (repräsentative Demokratie) bewirkt auch nicht von selbst, daß sich Gerechtigkeit und Sachkenntnis immer durchsetzen und hat ihre eigenen Kehrseiten im Vergleich zur direkten.

als Nachteile der direkten Demokratie Athens können geprüft werden:

  • Ausschließung der Frauen, Sklaven und ansässigen Ausländer (Metöken), also eines großen Teils der Bevölkerung Athens, von der politischen Teilhabe: Ausgeschlossen waren Frauen, nicht Volljährige (unter 18 Jahren), Metöken (griechisch μέτοικοι [metoikoi], „Mitbewohner“) – ein Metöke (μέτοικος [metoikos]) war ein in Athen ansässige Fremder/Ausländer mit festen Wohnsitz, aber ohne athenisches Bürgerrecht – und Sklaven. Damit kann die athenische Demokratie als Herrschaft einer Minderheit erscheinen.
  • Mitbestimmung auch bei Mangel an Sachverstand und Urteilskraft: Ein Mangel an Bildung, Sachkenntnis und Urteilsfähigkeit konnte Auswirkung auf Ergebnisse haben, weil alle abstimmen durften.
  • starke Beeinflussung durch Stimmungen: Die Stimmung der Masse konnte Anfälligkeit für Fehlentscheidungen bewirken. Ungünstige Entscheidungen einer Volksversammlung konnten aus einer Überschätzung der Machtmöglichkeiten Athens entstehen, z. B. bei der Sizilienexpedition im Peloponnesischen Krieg.
  • Ämterbesetzung nach Zufall: Beim Auswahlprinzip für Richter und die meisten Beamten war aufgrund des Losverfahrens Zufall beteiligt.


Das Ausschließen von Frauen, Sklaven und ansässigen Ausländern (Metöken) ist von modernen Idalen her als Kritik vorgetragen worden. Die Nichtbeteiligung war in der Antike nicht durch eine bestimmte einzelne Staats- und Regierungsform verursacht, sondern eine allgemeine Angelegenheit des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Systems. Was an Sklaverei und fehlender Gleichberechtigung der Frauen zu bemängeln ist, ist diesem System vorzuwerfen, nicht spezifisch der Staats- und Regierungsform Demokratie. Eine als Gesamturteil betonte Aussage, die athenische Demokratie sei die Herrschaft einer Minderheit gewesen, verfehlt aber das Wesentliche. Die ausgeschlossenen Gruppen kamen nach damaligem Verständnis nicht als an der politischen Herrschaft Beteiligte in Frage. Dies ist eine Einschränkung, aber alle in Betracht kommenden Bürger (ohne Begrenzung nach gesellschaftlicher Herkunft oder Besitz) hatten Anteil und sie stellten nach zeitgenössischen Äußerungen das Volk (den Demos) dar.

Direkte Demokratie funktioniert selbstverständlich eher, leihter und weitgehender in einer antiken Polis, also keinem Staat mit einer riesigen Fläche und einer sehr hohen Anzahl von Bürgern.

Zeitgenössische Gegner der athenischen Demokratie haben ablehnende Urteile und Einwände geäußert. Darin wird die Masse als ungebildet und ohne Sachverstand dargestellt, zügellos und willkürlich den jeweiligen Eingebungen folgend. Die Beschlüsse und Gerichtsurteile seien schlecht und ungerecht. Sie bereichere sich durch ungerechte Urteile und Diäten. Das Volk stelle sich über die Gesetze.

Fehler und Schwächen haben nicht völlig gefehlt, aber diese antidemokratischen Angriffe (kaum bemüht, in sorgfältiger Abwägung Einseitigkeiten und Übertreibungen zu vermeiden) sind keine faire Beurteilung.

Bei den Gerichtsurteilen sind der Prozeß nach der Seeschlacht bei den Arginusen (Arginusenprozeß) und der Prozeß gegen Sokrates oft angeführte Fälle für Kritik/Vorwürfe, ebenso die sogenannten Sykophanten (der Ausdruck stellt jemand als gewerbsmäßigen Denunzianten hin; jeder freie Bürger war zu einer Anklage berechtigt und bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe ging diese an die Ankläger).

Tatsächlich war in der athenischen Demokratie die Menge nicht völlig inkompetent. Durch ständige Praxis sammelte sich Erfahrung. Die meisten Ämter setzen keine herausragenden Fähigkeiten voraus, durch eine Mehrzahl an Beteiligten gab es Kontrolle. Die Dokimasie (δοκιμασία [dokimasia], eine Überprüfung auf Mindestvoraussetzungen, die vor allem den Besitz des Bürgerrechts und kein Vorliegen von Unwürdigkeit betraf, konnte Extremfälle schlechter Moral und geistige Unzurechnungsfähigkeit herausfiltern.

Informationen und Hinweise enthält:

Jochen Bleicken. Die athenische Demokratie. 2., völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 1994, vor allem S. 287 – 434 und S. 555 - 584


Albrecht  10.10.2016, 00:57

erörtert werden könnten als Kontra-Argumente auch noch:

  • In der athenischen Demokratie spielte ein Gedanke der Gewaltenteilung keine große Rolle.
  • Eine sehr weitgehende systematische schriftliche Zusammenstellung von Grundrechten (Menschenrechte und Bürgerrechte) hat es nicht gegeben.

Heutige demokratische Verfassungen sind stark von dem Gedanken einer Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative und Judikative) mit wechselseitiger Kontrolle und Gleichgewichten (

checks and balance

s) bestimmt. Allerdings sind sie nicht wirklich völlig getrennt. In der athenischen Demokratie wurden Gewalten/Herrschaftsfunktionen (Tätigkeiten des Beratens, Entscheidens, Richtens und Ausführens/Vollziehens) unterschieden.

Es hat eine Verteilung von staatlichen/öffentlichen Aufgaben/Zuständigkeiten an verschiedenen Institutionen (Einrichtungen) gegeben. Gegenseitige Zusammenarbeit und Kontrolle hat stattgefunden. In der athenischen Demokratie spielte ein Gedanke der Gewaltenteilung aber keine große Rolle. Einen feststehenden Ausdruck als Begriff gab es dafür gar nicht. In einer direkten Demokratie ist viel Gewaltenteilung nicht gut hineinpassend.

In der modernen Demokratie hat es eine starke Entwicklung dahin gegeben, Grundrechte als Teil in einer schriftlichen Verfassung systematisch aufzustellen. In der antiken Demokratie gab es keine derart weitgehende systematische Zusammenstellung von Freiheitsrechten in schriftlicher Festsetzung (auch wenn z. B. Redefreiheit ein wichtiges Prinzip war), wohl auch, weil in der damaligen Gesellschaft Freiheit als individuelles Nichtbeherrschtwerden der Bürgern in großem Ausmaß vorhanden war, indem sie Selbstregierung hatten und die Herrschaft des Staates in die persönliche Existenz hinein eher gering war, Freiheit also nicht so stark gegen eine mächtige Institution zu schützen war.

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