Urlaub bei Beamten, wenn Feiertag auf einen Samstag fällt

11 Antworten

Hallo wakulintschuk,

wenn der Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, wird er selbstverständlich nicht als Urlaubstag mitgezählt. Man muss kein Urlaub an Tagen nehmen, an denen man sowieso frei hat. Das gilt für Angestellte und Beamte gleichermaßen.


smartlothar  01.11.2014, 16:07

stimmt nicht, der Samstag wird den Beamten nur dann abgezogen wenn sie an diesem Tag hätten arbeiten müssen!Dabei spielt es keine Rolle ob sie in einer 5-Tage-oder 6 -Tage-Woche arbeiten!

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Poeticlover  22.02.2024, 17:20

Beamte müssen Urlaub nehmen ! Oder besser gesagt nur wünschen ! Beamte haben kein Anspruch auf Urlaub bei Feiertagen !!

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Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe, denn ich wollte nicht wissen, ob es so ist sondern warum es so ist.

Fakt ist, dass Beamte in der 6-Tage-Woche für einen Samstag als Wochenfeiertag einen Urlaubstag opfern müssen, wenn sie davor Urlaub haben (nicht nur an Heiligabend und Sylvester, da dies keine Feiertage sind).

[Es gibt nicht nur verbeamtetes Verwaltungspersonal in der 5-Tage-Woche sondern auch Betriebspersonal z.B. bei der Bahn oder Post, die zum Teil Beamte sind und in der 6-Tage-Woche tätig sind.]

Das kann nur sein, wenn der Samstag kein gesetzlicher oder allgemeiner Feiertag ist. (einige Kirchenfeiertage, die es nicht in allen Bundesländern gibt).


amigo06  16.12.2011, 08:48

Feiertag ist Feiertag, egal ob gesetzlich oder kirchlich.

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Blindi56  16.12.2011, 11:17
@amigo06

ja, aber es gibt einige davon nicht in allen Bundesländern, und dann gelten die halt auch nicht als Feiertag. und "Heiligabend" oder Silvester sind sowieso keine Feiertage.

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Welcher Tarifvertrag soll denn dieser Kuriosität zu Grunde liegen? Ein Feiertag kann nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz niemals ein Urlaubstag sein und bis heute ist mir auch noch kein Tarifvertrag untergekommen, der sowas regelt.

Diese Frage kann glaube ich niemand beantworten! Die Regelung das Beamten der Samstag vom Urlaub abgezogen wird stammt wohl noch aus der Kaiserzeit! Und zwar wird der Samstag nur dann vom Urlaub abgezogen wenn der Beamte an diesem Tag hätte arbeiten müssen! Hat der Beamte an diesem Feiertag der auf einen Samstag fällt planmäßig frei, oder hat er planmäßig Urlaub, wird dieser Tag nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen! Aber wohlgemerkt, das betrifft nur den Samstag, fällt der Feiertag auf einen anderen Tag der Woche wird er nicht vom Urlaub abgezogen!