Unterschied zwischen König und Fürst?

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Das deutsche Königtum war in Mittelalter und Neuzeit zumindest rechtlich Wahlmonarchie. Der gewählte deutsche König hatte Anspruch auf das Kaisertum (Kaiser), aber nicht alle deutschen Könige wurden Kaiser. Das deutsche Königtum ging durch die wachsende Macht der Territorialstaaten in seinem Einfluss besonders seit 1648 ständig zurück, während diese z. T. selbst zu Königreichen und im 19. Jahrhundert zu konstitutionellen Monarchien wurden.Wie das deutsche Königtum ging das französische aus dem fränkischen hervor, in Frankreich wie in England herrschte das Erbrecht (statt des Wahlrechts). Königstitel führten seit dem frühen Mittelalter auch die Herrscher von Schottland, Kastilien und Aragón (Spanien), Portugal, Dänemark, Norwegen und Schweden. 1198 wurden der Herzog von Böhmen, 1030 der sizilianische, 1101 der ungarische Herrscher vom Papst zum König erhoben; 1319 wurden Polen, 1718 Sardinien, 1815 die Niederlande, 1830 Belgien Königreiche. Heute bestehen noch als Königreiche: Belgien, Bhutan, Dänemark, Großbritannien und Nordirland (sowie einige Commonwealth-Staaten), Jordanien, Lesotho, Malaysia, Marokko, Nepal, Niederlande, Norwegen, Saudi-Arabien, Schweden, Spanien, Swasiland, Thailand und Tonga.Die Anrede für Könige ist seit dem 16. Jahrhundert "Majestät". Im Wappen führen die Könige die Königskrone.

Fürst

althochdeutsch furisto, "der Vorderste"; allgemein ein regierender Herrscher; Landesfürst im Rang zwischen König und Herzog.Im Mittelalter bildete sich aus den hohen Reichsbeamten (Herzöge, Grafen, Mark- und Pfalzgrafen) sowie aus dem hohen Klerus (Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte von Reichsklöstern) der Reichsfürstenstand. Seit dem 16. Jahrhundert traten noch durch kaiserliche Privilegierung in den Reichsfürstenstand erhobene Familien hinzu. Der Reichsdeputationshauptschluss (1803) (Festlegung der Gebietsentschädigung der deuten Fürsten durch die Reichsdeputation zu Regensburg für ihre Verluste auf dem linken Rheinufer, das 1801 im Frieden von Luneville an Frankreich abgetreten wurde) beseitigte sämtliche geistlichen und einen Teil der weltlichen Fürstentümer und mediatisierte (= aus der reichsunmittelbaren (direkt dem König bzw. Kaiser unterstehend) Stellung herausnehmen und einem Landesherrn unterstellen) viele Grafen und Freiherrn.Kurfürsten: deutsche Fürsten, die ab dem 13. Jahrhundert allein den König wählten (König von Böhmen, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Sachsen und Markgraf von Brandenburg; 1623 Kurwürde für Bayern, 1692 für Braunschweig-Lüneburg).

aus: http://home.arcor.de/markus.bulling/Deutsche%20Geschichte/Monarchische%20W%FCrden%20in%20Deutschland/index.htm

ich darf dazu anmerken, das das 16.Jhr. mit dem Mittelalter absolut nichts mehr zu tun, das zählt schon zur Neuzeit