Unter welchen Bedingungen darf ich mit eingestellter Epilepsie Führerschein Klasse B machen?
Hallo Leute,
ich habe eine chronische Erkrankung, ich bin Epileptiker mit komplex-fokale Anfälle und medikamentös gut eingestellt.
Ich habe seit lange Zeit keine Anfälle mehr, über 18 Monate etwa.
Bei den Anfällen fühlte ich immer am Anfang eine Übelkeit vom Bauchbereich hoch steigen und Kribbeln, ich habe auch eine AURA davor gehabt, wo ich eine Warnung hatte, das ich die Möglichkeit hatte, mich irgendwie zu sichern bis es vorbei war.
Meine Auslöser waren Stress bei der Arbeit, Anspannung, unregelmäßiger Schlaf und richtige Medikamenten Kombination.
Ich arbeite nicht mehr, bin auch seit 3 Jahren erwerbsunfähig und beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente.
Mit den Gedanken frage ich mich jetzt, wenn man eine lange Zeit anfallsfrei ist und Führerschein erwerben kann.
Gibt es spezielle Fahrschulen für Leute mit Behinderung?
Habe eine GdB 100 mit Merkzeichen, ob das auch eine Rolle spielt weiss ich net.
Wie sieht es rechtlich aus?
Wo kann man sich Informationen einholen?
Über eure ausführlichen Informationen bin ich euch sehr dankbar.
Mfg
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
3 Antworten
Hast du mal mit deinem Neurologen über den Plan, den Führerschein zu machen, gesprochen? Er kann sicherlich eher beurteilen, ob du weiterhin anfallsfrei sein wirst.
Die Führerscheinstelle könnt eventuell auch hellhörig werden, wenn die spitzbekommen, dass du Epileptiker bist.
Dein GdB von 100 ist aber nicht ursächlich durch die Epilepsie bestimmt?
Ein Beratungsgespräch wäre sicherlich angebracht - grad wenn du dort Spezialisten aus beiden Welten zur Verfügung hast.
Ja, es gibt extra Fahrschule für Behinderte.. das ist aber bei dir nicht erforderlich .. du kannst die normale Ausbildung machen.
Allerdings solltest du bei der Führerscheinstelle angeben, das Du Epileptiker bist. Dann musst du ein ärztlich Gutachten beibringen.. wenn das gut ausfällt, kannst du ganz normal die Fahrschule machen.
Hallo diePest,
danke für deine Antwort, meinst du mit Führerscheinstelle melden damit das Landratsamt oder die Fahrschule bei der Anmeldung?
Also muss ich die Epilepsie trotzdem angeben?
Muss ich die ärztliche Gutachten von meiner Neurologe holen oder wo anders?
Wird das alles mit einem Test bewertet?
Danke für deine weiteren Antworten.
mfg
Bei uns ist es die Führerscheinstelle .. bei dir dann offenbar das Landratsamt. Aber .. sprich das mit der Fahrschule durch. Wenn du gut einstellt bist und länger keinen Anfall hattest, wirst du auch machen dürfen. Bei uns durften bislang alle den Schein machen. Wo du das Gutachten herholen musst, teilt dir die Führerscheinstelle mit .. meist ist es der behandelne Arzt.
Hallo NalchHalt09,
danke dir für dein Tipp, es gibt bei mir im Neurologiepraxis eine Reihe von Ärzten, auch mit Verkehrsmedizinische Qualifikation für Führerscheingutachten.
Muss ich mich an diese Ärzte anwenden?
Danke für weitere Tipps.