Unter 18 Jahren bei Ebay anmelden?

8 Antworten

Bei der anmeldung allein nichts aber wenn du kaufst oder verkaufst schon

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

http://dejure.org/gesetze/StGB/269.html


TomRichter  25.11.2011, 15:27

Bei der anmeldung allein nichts

Wäre dem so, hättest Du den falschen Paragrafen zitiert. Denn die falsche Urkunde wird mit der Anmeldung geschaffen, nicht mit dem späteren Kauf.

Möglicherweise sind sich nicht alle Gerichte einig, aber die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist groß.

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Alle bei Ebay geschlossenen Kaufverträge (Auktionen) besitzen in dem Fall keine Rechtsgültigkeit, wenn Du als Minderjähriger dort mit falschen Altersangaben einen eigenen Account erstellst und Käufe/Verkäufe tätigst. Für jeden Kauf wäre die ausdrückliche Einwilligung der Eltern nötig. Deshalb ist die Anmeldung als Minderjähriger in den AGB von Ebay nicht gestattet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html

Was alles passieren kann... Lies Dir doch einfach mal die GF-Fragen zu Ebay durch. Die meisten Fragen zu Problemen mit Ebay stammen von Jugendlichen. ;-)

Passieren kann nichts ,solange nicht rauskommt das du minderjährig bist,aber lass es lieber,ist besser.

Das ist strafbar. Zählt dann glaube ich als Betrugsversuch.


user1545  25.11.2011, 14:08

Unsinn...

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TomRichter  26.11.2011, 13:00
@gfohnekritik

Und woher beziehst Du dieses Wissen? Sollte es da zwischenzeitlich eine BGH-Entscheidung geben, könntest Du ja recht haben, aber bis dahin ist eine Verurteilung zumindest wahrscheinlich:

Richtig ist, dass im Jahr 2008 das OLG Hamm die Anmeldung nicht für strafbar hielt.

Richtig ist aber auch, dass im Jahr 2009 das KG Berlin die Strafbarkeit bejaht hat:

Die Einrichtung eines Mitgliedskontos unter falschen Personalien bei der Auktionsplattform eBay im Internet kann den Tatbestand des § 269 Abs. 1 StGB erfüllen

zitiert nach:

http://www.mitfugundrecht.de/2009/10/kammergericht-anmeldung-eines/

Tja, bei dieser Rechtslage halte ich es schon für sehr mutig, lauthals "nicht strafbar" zu rufen bzw. gegenteilige Meinungen als Unsinn zu qualifizieren.

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dein rechner explodiert!!! ne mal ehrlich - was soll passieren. du bist ab 14 bedingt geschäftsfähig. alles gut.


kluetje  25.11.2011, 13:03

lies mal die AGB von ebay..

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