Unser Nachbar ist sehr übergriffig:?

10 Antworten

Hausfriedenbruch ist strafbar und ich denke er hat einen an der Waffel. Ruf die Polizei wenn er wieder euer Grundstück betritt und euch belästigt plus Anzeige. Anders kommt man solchen gestörten Leuten nicht bei.

Sprecht ein Betretungsverbot ihm gegenüber aus. Ihr habt das Hausrecht für das Grundstück, wenn euch das Haus und oder das Grundstück selber gehört

Moin,

Der Nachbar ist in der Tat sehr übergriffig. Was man machen kann, ist folgendes:

1.Gespräch suchen:

Sucht das Gespräch mit ihm und macht ihm klar, was euch stört. So doof das klingt, vielleicht ist ihm seine Übergriffigkeit nicht bewusst.

2.Grenzen setzen:

Sagt klipp und klar, dass ihr nicht möchtet, dass er das Grundstück ohne eure Erlaubnis betritt.

3.Rechtliche Schritte einleiten:

Sollten die Gespräche keine Wirkung zeigen, solltet ihr von euren Hausrecht Gebrauch machen. Ihr könnt ihm sagen, dass er nichts auf dem Grundstück zu suchen hat. Sollte er diese Warnung missachten, solltet ihr über eine Unterlassungsklage nachdenken.

4.Übergriffigkeiten dokumentieren:

Dokumentiert diese Übergriffe, da sie später rechtlich relevant sein könnten.

Zusätzlich verstößt der Nachbar gegen mehrere Rechte:

1.Hausrecht:

Das unerlaubte Betreten kann als Hausfriedensbruch (Paragraph 123 StGB) gewertet werden.

2.Persönlichkeitsrechte:

Er verletzt durch das Lauschen eurer Gespräche euer Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz).

3.Datenschutz:

Er erzählt persönliche Informationen von euch weiter, was eine Verletzung des Datenschutzes darstellt (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, Artikel 6).

4.Besitzstörung:

Er darf nicht einfach Pilze oder Früchte von eurem Grundstück pflücken. Dies fällt unter Besitzstörung (Paragraph 862 BGB).

Das hört sich ja grässlich an. Von diesem Menschen würde ich mich höflich, aber bestimmt distanzieren. Dass er irgendwen – auch euren Besuch – auf der Straße anspricht, wird sich nicht vermeiden lassen – der Besuch müsste ja nicht mit ihm sprechen…

Das Betreten eures Grundstücks könnt und dürft ihr selbstverständlich untersagen, müsst ihr nicht hinnehmen. Würde ich auch tun, das Untersagen. Freundlich und höflich, aber sehr bestimmt. Sagt, dass ihr euch in eurer Privatsphäre beschnitten fühlt, ihr würdet ja auch nicht in sein Wohnzimmer glotzen. Ergänzend würde ich für meinen Teil meinen Garten und mein Grundstück zunehmend absichern, ein höherer Zaun, eine Hecke, ein gepflanzter Sichtschutz je nach Ort und Gegebenheiten. Wenn ich sehen würde, dass der Nachbar trotz meiner Bitte auf meinem Grundstück rumstiefelt, würde ich ihn explizit in dem Moment abfangen und ansprechen und des Grundstücks verweisen.

Das müsst ihr alles nicht tolerieren.

Nächstes Mal wird bitte die Polizei gerufen wegen Belästigung und übergriffe in die Privatsphäre.

Woher ich das weiß:Hobby – Gerne helfe ich jedem mit meinen Erfahrungen.