Uni-Klausur Problem: wann nachschreiben?
Ich habe eine Klausur am 06.03 geschrieben und letzten Samstag die Nachricht bekommen, dass ich nicht bestanden habe. Es gibt noch einen Nachklausur-Termin am 17.04, jedoch bin ich mir ziemlich sicher dass ich mit diesem kurzen Zeitfenster auch die Nachklausur verhauen würde.
Meine Prüfungsordnung sagt nun folgendes:
Die erste und zweite Wiederholung einer Modulprüfung ist jeweils innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Nichtbestehen abzulegen; in begründeten Fällen können längere Fristen vorgesehen werden, für die erste und eine zweite Wiederholung insgesamt jedoch nicht mehr als ein Jahr und neun Monate
Problem ist hierbei aber, dass der Kurs nur im WiSe angeboten wird und man die Frist von 6 Monaten somit gar nicht einhalten kann. Denkt ihr, dass das als "begründeter Fall" durchgeht? Ich bin total im Stress deswegen, weil ich gar nicht weiß was ich tun soll
1 Antwort
Ich empfehle Dir, die Klausur am 17.04. nachzuschreiben, da Du den Stoff bereits gelernt hast und er Dir noch gut präsent ist. Wenn Du sie deutlich später schreibst, wirst Du vieles vergessen haben und müsstest erneut von vorne anfangen. Zudem ersparst Du Dir unnötigen psychischen Stress, wenn Du den Nachtermin möglichst bald wahrnimmst, anstatt monatelang auf einen neuen Termin zu warten und Dich ständig zu fragen, ob Du ihn bestehen wirst. Das würde Dich nur zusätzlich belasten.