Unfreundliche Anrede im Brief

17 Antworten

Die Krux ist: das Kündigungsschreiben ist ein Dokument, welches der wenig geehrte Herr anschließend in seinen Händen hält und im Zweifel auch verwenden kann. Insbesondere Leute die es drauf haben, verhaltensbedingt gekündigt zu werden haben danach noch so einiges auf Lager, wenn es dann vor's Arbeitsgericht geht, von deren Anwälten mal ganz zu schweigen. Ich empfehle, mit den eigenen Emotionen hinterm Berg zu halten, was alle offiziellen Interaktionen betrifft. Dann gibt es danach nichts, was einem krumm genommen werden kann. Und ein schleimig grinsendes "Tut mir das aber Leid, ausgerechnet Ihnen so etwas jetzt überreichen zu müssen!" kann in gewisser Weise auch seine Genugtuung mit sich bringen... ;o)

Auch eine Kündigung wegen schlechten Verhaltens sollte in einem höflichen Stil erfolgen, da man persönliche Gefühle in ein solches Schreiben nicht mit einbringen sollte.

Wie du zu dieser Person stehst, geht schon aus deiner Kündigung hervor und muss nicht noch durch eine barsche Anrede unterstrichen werden, d.h. du selbst solltest dein Gesicht nicht verlieren und professionell reagieren.

Sehr geehrter ......

ist schon angebracht und wird aufgrund des Anliegens richtig eingeordnet und verstanden.

Du schreibst normalerweise trotzdem "Sehr geehrter Herr", ob Du ihn schätzt oder nicht. Das ist einfach eine Floskel. Man schreibt auch trotzdem "mit freundlichen Grüßen" drunter... ist einfach Standard und hat heutzutage nichts mehr mit echter Wertschätzung zu tun.

auch bei einem Kündiggungsschreiben, muss die Form eines Geschäftsbriefes eingehalten werden! FÖrmliche Anrede usw!

also sehr geehrter Herr.... wird in jeder Mahnung, Kündigung ect. geschrieben. Alles andere wäre unprofessionell. Du kannst ja zum Schluss "Hochachtungsvoll" anstatt "Mit freundlichen Grüßen" schreiben.


ereste  13.08.2010, 22:21

Sehr geehrter unbedingt, aber nicht Hochachtungsvoll! Das soll nun wirklich eine besondere Achtung ausdrücken. Also auch zum Schluss die gängigste Floskel, bestenfalls "mit freundlichem Gruß" statt "mit freundlichen Grüßen".

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