Umgangsrecht?
Ich hätte mal folgende Frage:
Vorneweg möchte ich aber sagen, dass ich es richtig und gut finde, wenn das kind nach einer Trennung Papa und Mama hat. Und ich es schlimm finde, wenn ein Elternteil das andere schlecht macht und das kind entzieht.
Nun aber:
Eine befreundete Frau hat vor 7 Jahren ein Kind bekommen. Der Ehemann und Vater, sowieso schon leicht krankhaft eifersüchtig, war von Anfang an auf das Kind eifersüchtig und hat es mehr oder weniger ignoriert. Hat auch seine Interessen immer in den Vordergrund gestellt.
So hat die Frau die ersten 4 Jahre zu 95 % alles allein mit dem Kind gemacht . Es kam immer mehr zur Entfremdung. Das Kind nahm den Vater irgendwsnn nicht mehr wahr. Zumal er sich , einige Situationen bekam ich mit, auf die gleiche Stufe wue das Kind stellte und sich dem Kind gegenüber unmöglich benannt
Vor einem Jahr hat sich die Frau getrennt. Und plötzlich besteht er auf ein umgangsrecht. Ich habe das Gefühl, er will weiterhin die Frau kontrollieren, nicht das Kind besuchen. Nur das Kind möchte nicht mitgehen. Jetzt kommt er immer zu dem Kind heim ,wobei die Frau dem Kind immer schon mit engelszungen überreden muss, ihn zu beachten.
Er behauptet jetzt, sie würde ihm das Kind Entfremden. Da ich die Familie jetzt schon seit Jahren kenne, weiß ich, daß das nicht stimmt. Trotzdem ist das Recht auf seiner Seite.
Auch ihre Rechtsanwältin sagt, er hst das recht dazu.
Meine Frage nun, wie kann so was sein,? Das immer die Mutter schuld ist, egal was für eine Art Vater das ist.
3 Antworten
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In dem juristischen Sinne ist Mutter an gar nichts schuld.
Sie zieht sich diesen Schuh an.
Ein Vater-Recht hat, das ist nun mal so.
Ob er diese Frau kontrollieren will: wahrscheinlich, eventuell.
Das die Mutter auf das Kind mit Engelszungen redet, das ist nun wirklich nicht ihre Aufgabe. Ob sie verpflichtet ist, den Vater in die Wohnung zu lassen: fragwürdig.
Unter Umständen gehört auch mal dem kind gesagt, dass es jetzt bitte mit Vater mitgehen sollte, das Kind ist sieben Jahre, da kann man dem das erklären. Aber das muss nicht die Mutter machen.Das soll Vater gefälligst tun.
Es gibt für Betroffene Hilfen.
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Jugendamt, da weiss ihr Rechtsanwalt aber sicherlich weiter!
Sie kann auch mal anonyme telefonseelsorge anrufen. Möglicherweise gibt es ein Verein Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende. Sowas halt.
Und so wie das klingt (sie ist eine ganz Liebe) kann es sogar sein, dass du dich einmischst in eine Regelung, mit der die zu dritt ganz gut klarkommen. oder jammert sie dir permament was vor? Dann wäre sogar das Kind so betroffen,dass es mich nicht wundert, wenn es nicht mitgehen will mit Papa.
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jo, schätze, dass du deshalb hier fragst, Irgendwo muss du dich ja auch mal aussprechen. Das ist schon schlimm, wenn man sich manches von aussen angucken muss und nix sagen darf.--- Weil man es sonst nur schlimmer macht....
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er hat das recht auf umgang. dies ist in der regel:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
die mutter hat die sachen des kindes parat bei übergabe, gibt dem vater das kind mit und macht die tür zu.
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Jetzt mal ganz ehrlich, was istmit dem Kind? Ist das Recht eines Vaters über dem Wohlergehen des Kindes zu stellen? In so einem Fall?
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nein du bist auf den falschen dampfer. der vater hat umgangsrecht und das ohne anwesenheit der mutter. er muss auch nicht zu ihr nach hause kommen. er holt das kind ab und bringt es zum ende des umgangs wieder nach hause. alles was du geschrieben hast, spielt einefach keine rolle.
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Er hat dass recht zu ihr zu kommen ?
Nie im Leben!
Er kann die kleine abholen und sich dann außerhalb mit ihr beschäftigen!
Wenn due Mutter ihm dann noch steckt das sie sich freut wenn er die kurze hat… Frau geht ja auch gerne mal mit „Leuten“ aus… etc…“ dann wird sich schnell zeigen wie oft er die kurze noch abholt ;-)
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Da das Kind sich weigert, mit ihm zu gehen, kommt er zu ihr nach Hause. Angeblich gindet er das auch nicht toll . Macht es aber
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nope - die mutter erzählt diesen blödsinn, vati sagt die km boykottiert und schon bekommt sie kräftig die leviten gelesen, verliert bei weiterem fehlverhalten das sorgerecht. er bekommt seinen beschluss mit dem umgangsumfang seines wunsches und sie die auflage das kind fertig zu haben zum umgang mit beschwerung das sie ordnungsgeld ersatzweise haft erhält und entzug des sorgerechtes. das jugendamt spielt dabei keine rolle.
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Ne, nicht zwingend!
Das Kind hatte 7 Jahre kaum was mit dem Vater zu tun (vorausgesetzt wir glauben einfach mal den Aussagen hier!) warum sollte sie sich nu freuen wenn sie mit ihm muss ?
Mit 7 ist sie da durchaus in der Lage auf dem Amt oder auch vor Gericht deutlich zu sagen was sie will
Wo gibt es diese Hilfen. Hast du da adressen? Ich würde ihr wirklich was in die Hand geben wollen. Sie ist eine ganz liebe. Vielleicht zu lieb.