Tollwutimpfung läuft am Tag der Abreise nach Holland ab.?

3 Antworten

Der Tierarzt kann ja den Impftag rückdatieren. Das sollte kein Problem sein

EU-Einreisebestimmungen für Hunde

(...) Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.Ihre Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.

https://www.travel4dogs.de/einreise-niederlande.html

Da ihr ja noch im Wiederholungsturnus seid, dürfte es völlig ausreichen, wenn ihr morgen noch impfen lasst.