Titel aus unerlaubter Handlung?
Hallöchen, ich habe folgenden Fall.
Der Vater meiner Kinder hat keinen Unterhalt geleistet, hätte es aber können. Somit hat er eine unerlaubte Handlung begangen und ich habe zu dem Zeitpunkt dann auch einen Titel diesbezüglich erhalten. Ich konnte diesen aber nicht einsetzen da er dann in die Insolvenz gegangen ist. Zwischenzeitlich gab es jedoch ein paar Zahlungen über den Insolvenzverwalter. Aber noch lange nicht der Betrag der offen steht.
Nach 5 Jahren ist die Insolvenz beendet und promt habe ich ein Anwaltsschreiben erhalten, darin steht, das ich keinen Anspruch auf das restliche Zahlungen habe da die Kinder mittlerweile Volljährig sind und dies dann selbst anfordern müssen.
Kann mir jemand dazu was sagen. Ist das so korrekt oder muss ich da schon wieder einen Anwalt einschalten?
Schließlich habe ich meine Kinder damals mit meinem Geld unterhalten. Somit bin ich für meinen Ex eingesprungen....
Danke schon mal....
Gruß
1 Antwort
Das ist soweit korrekt. Denn ab Volljährigkeit sind die Kinder selbst für ihre Ansprüche verantwortlich. Der Titel geht dann an das Kind über. Du bist jetzt nicht mehr sorgeberechtigt und sogar ebenfalls für die Bedarfsdeckung der Kinder ab Volljährigkeit, falls noch Bedarf besteht, verantwortlich.
Um die aufgelaufenen Schulden aus der Zeit der Minderjährigkeit müssen sie sich jetzt selbst kümmern.