Bildrechte eines Stockfotos von Pixabay - für gedruckte Verkaufsprodukte erlaubt?
Habe eine Frage zu Bildrechten: Angenommen, ich will ein Stockfoto von Pixabay als T-Shirt-Motiv (zum kommerziellen Verkauf) aus einem der gängigen Portale benutzen (Shutterstock, Pixapay etc.), darf ich dies überhaupt, um abmahnsicher zu bleiben?
In den Lizenzbestimmungen steht nämlich etwas Widersprüchliches bei PIXABAY:
Bei „Was man darf“ steht: "Du darfst alle Inhalte kostenlos nutzen, für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, gedruckt und digital. Beachte dabei die Einschränkungen unter Was ist nicht erlaubt“.
Und unter „Was ist nicht erlaubt“ steht dann: "Verkaufe keine unveränderten Kopien von Bildern, z.B. auf einer Stockfoto-Seite, als Poster oder als Ausdruck auf einem physischen Produkt.“
Also einerseit sei es erlaubt für kommerzielle Zwecke auch zum Druck, andererseits darf man das Bild nicht auf physische Produkte drucken.
Versteht das jemand?