Teilwertabschreibung?
Hey,
ich verstehe nicht wieso es steuerrechtlich sinnvoll wäre den niedrigeren Teilwert anzusetzen anstatt den richtigen AK (selbst wenn der tatsächliche Wert wirklich weit unter drn AK ist). Damit kürzt man doch die AfA noch mehr ab oder nicht?
Oder ist das eher ein zusätzliches Tun. Also dass man einmal z.B. 100.000€ Maschine hat die auf 10 Jahre 10.000€ abgeschrieben werden
Die Maschine aber einen dauerhaften Verlust von 50.000€ hat und zusätzlich nochmal dann 5.000 abgeschrieben wird?
Werden dann beide AfA Bemessungsgrundlagen unabhängig voneinander weitergeführt bis zur Komplett abschreibung?
Aber dann würde die Maschine ja mehr Ausgaben bringen als sie gekostet hat
Hab irgendwie nen Denkfehler
Lg