Tante gestorben! Wer zahlt?
Hallo erst mal.
Heute ist meine Tante gestorben. Sie war kinderlos und schon lange Jahre Witwe. Hat zum schluss alleine in einer Wohnung gelebt. Die einzigen Verwandten sind eine Schwägerin und 10 Neffen. Nun haben meine vier Brüder und ich zu unsern fünf Cousins keinen Kontakt mehr und waren auch die einzigen die ab und zu mal bei der Tante waren und am Sterbebett auch bei ihr waren da wir sie nicht alleine sterben lassen wollten. Nun fragen wir uns nun wer bezahlt die Beerdigung. Von meinen vier Brüdern sind drei Harz 4 Empfänger und einer fest bei einer Firma angestellt so wie ich. Also können wir uns alle kaum eine Beerdigung leisten. Muss die Schwägerin meiner Tante aufkommen oder mein Bruder der im Elternhaus lebt? Ob meine Tante ein Testament hat glauben wir nicht und vermögend war sie auch nie. Sie lebte zum schluss in einer zwei Zimmer Wohnung. Würde mich freuen wenn jemand sich damit auskennt. Danke
4 Antworten
Wenn niemand das Erbe antritt, muss niemand der Verwandten die Kosten übernehmen. Dann gibt es eine einfache Beerdigung oder Kremation, bei der die Gemeinde die Kosten, aber auch den gesamten Nachlass übernimmt.
Ihr dürft einfach keinen Auftrag unterschreiben, sondern die ganze Abwicklung dem Sozialamt überlassen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bestattungskosten-trotz-Erbausschlagung-__f7762.html
Zunächst wäre die Beerdigung dem Nachlass zu entnehmen. Gibt der nichts her, wären die Erben auch aus eigenem Vermögen zur Zahlung verpflichtet, wäre der Nachlass gar überschuldet und schlagen alle Erben aus, die Verwandten im Rahmen ihrer Unterhaltsfähigkeit.
Da es eine Bestattungs- und Totenfürsorgepflicht gibt, muss sich jemand um die Beisetzung kümmern und kann vorher Kostenübernahme mit dem Sozialamt vereinbaren.
Von den Hartzern wäre nichts zu holen, von den Beschäftigten erst (je nach individuellem Freibetrag) ab etwa 1500 EUR/netto. An sein Erstspartes muss der Verpflichtet hier nicht ran.
G imager761
Also die Beerdigung wird aus ihrem Nachlass bezahlt. Falls kein Vermögen mehr vorhanden war, werden alle Verwandten herangezogen zu erben, wenn sie kein Testament hatte. Man kann ein Erbe ausschlagen. Man erbt dann nichts, eben auch nicht die Schulden.Wenn sich kein Erbe findet, muss das Sozialamt die Kosten übernehmen. Man erbt eben auch die Schulden und Verbindlichkeiten.
Ist Sie versichert?
Sterbeversicherung denke ich nicht. In der Wohnung haben wir heute noch keine Unterlagen gefunden woraus man Geld gewinnen könnte.
Was ist denn mit dem Verwandschaftsgrad. Die Schwägerin ist doch obwohl sie kaum Kontakt zur Tante hatte die nächste Angehörige. Werden troztdem alle sofort zur Kasse gebeten oder versucht man erst mal bei der Schwägerin was zu holen.