Tante gestorben! Wer zahlt?

4 Antworten

Wenn niemand das Erbe antritt, muss niemand der Verwandten die Kosten übernehmen. Dann gibt es eine einfache Beerdigung oder Kremation, bei der die Gemeinde die Kosten, aber auch den gesamten Nachlass übernimmt.


Zunächst wäre die Beerdigung dem Nachlass zu entnehmen. Gibt der nichts her, wären die Erben auch aus eigenem Vermögen zur Zahlung verpflichtet, wäre der Nachlass gar überschuldet und schlagen alle Erben aus, die Verwandten im Rahmen ihrer Unterhaltsfähigkeit.

Da es eine Bestattungs- und Totenfürsorgepflicht gibt, muss sich jemand um die Beisetzung kümmern und kann vorher Kostenübernahme mit dem Sozialamt vereinbaren.

Von den Hartzern wäre nichts zu holen, von den Beschäftigten erst (je nach individuellem Freibetrag) ab etwa 1500 EUR/netto. An sein Erstspartes muss der Verpflichtet hier nicht ran.

G imager761

Also die Beerdigung wird aus ihrem Nachlass bezahlt. Falls kein Vermögen mehr vorhanden war, werden alle Verwandten herangezogen zu erben, wenn sie kein Testament hatte. Man kann ein Erbe ausschlagen. Man erbt dann nichts, eben auch nicht die Schulden.Wenn sich kein Erbe findet, muss das Sozialamt die Kosten übernehmen. Man erbt eben auch die Schulden und Verbindlichkeiten.


kiam00 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 00:45

Was ist denn mit dem Verwandschaftsgrad. Die Schwägerin ist doch obwohl sie kaum Kontakt zur Tante hatte die nächste Angehörige. Werden troztdem alle sofort zur Kasse gebeten oder versucht man erst mal bei der Schwägerin was zu holen.

abeena  31.10.2012, 01:31
@kiam00

Neffen, Nichten und Schwägerinnen sind nicht verwandt in einem bestimmten Grad. Zuerst die Kinder und Ehegatten, dann die Enkel, dann die Geschwister und danach deren Abkommen.

Ist Sie versichert?


kiam00 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 00:36

Sterbeversicherung denke ich nicht. In der Wohnung haben wir heute noch keine Unterlagen gefunden woraus man Geld gewinnen könnte.