Sturmhaube unter dem Helm auf Quad?
Hallo, ich wollte fragen ob ich unter meinem Helm eine Sturmhaube tragen darf, wenn ich Quad fahre. Habe etwas Bedenken aufgrund des Vermummungverbots. Muss dazu auch sagen, dass ich kein Integralhelm trage sondern ein Jethelm mit Visier.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
4 Antworten
(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1.
Und § 21a Absatz 2 Satz 1 lautet:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Bedeutet: Wer einen Helm tragen muss fällt nicht unter §23 Abs. (4). Du kannst also ohne Bedenken eine Sturmhaube tragen.
In Deutschland gibt es kein generelles Vermummungsverbot. Nur auf Veranstaltungen. Von daher darfst du natürlich beim Quadfahren eine Sturmhaube tragen.
Stimmt, hab ich vergessen. Sonst verdirbt man ja die schönen Blitzerbilder. :D
Naja, im Auto darf man es ja auch nicht, bin mir jetzt aber unsicher ob das Quad rechtlich gesehen wie eine zählt.
Es geht ja darum, sich vor den Wetterverhältnissen zu schützen. Das musst du auf einem Quad, wie auf einem Motorrad. Helmpflicht besteht auch, von daher sehe ich da bei einem Quad auch kein Problem.
Aber du hast Recht, es erscheint mir jetzt auch komplizierter als zuerst angenommen.
Es gibt kein allgemeines Vermummungsverbot.
Wikipedia: "Seit dem 19. Oktober 2017 dürfen Kraftfahrer ihr Gesicht nicht verhüllen oder verdecken (§ 23 Abs. 4 StVO). Der Fahrer muss dafür sorgen, dass seine Sicht und das Gehör während der Fahrt nicht beeinträchtigt sind. Eine Maske kann das Sichtfeld erheblich einschränken, was auch die Unfallgefahr erhöht."
Ein Kraftfahrzeug ist jedes nicht durch Muskelkraft angetriebene oder an Schienen gebundene Fahrzeug. Also ist auch ein Mofa ein Kfz.
Als Führer eines Quads solltest du sowas wissen ;-)
...und in bestimmten Bundesländern und (außer auf Veranstaltungen) unter bestimmten Bedingungen, z.B. beim Führen eines Kfz ( (§ 23 Abs. 4 StVO)