Strafe für Sportwagen mieten?

9 Antworten

Es besteht eine Verletzung der Mietbedingungen wenn man den Wagen jemand nicht mietfähigen überlässt.

Sprich die Versicherung des Vermieters kann den Mieter(also z.b. den Vater) im Schadensfall für Fremdschäden bis 5000 Euro in Regress nehmen. Für Schäden am Fahrzeug selbst besteht dann gar kein Versicherungsschutz!

Bei einem Totalschaden zahlt der Mieter sozusagen den Wert des Autos!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Polizei interessiert das nicht. Kommt auf den Vermieter an bzw. ob er als Zweitfahrer eingetragen ist.

Es juckt nur den Vermieter wegen der Versicherung. Die Fahrzeuge sind meistens aus kostengründen nicht für Fahrer unter 21 versichert.

Die Polizei interessiert das jedenfalls einen Scheiß.
Zumindest aus rechtlichen Gründen.

Die Polizei interessiert sich nur dafür, ob der Fahrer die enstprechende Fahrerlaubnis hat. Es kann nur Ärger mit dem Vermieter geben.

Außer dem Vermieter juckt das überhaupt niemanden, solange er die passende Fahrerlaubnis hat. Wenn er nen Unfall baut, hat er hoffentlich paar hunderttausend Euro beiseite gelegt.


Flausen  19.05.2021, 11:37

Leider ist es nicht gar so schlimm. Regressansprüche der Versicherung sind leider gedeckelt.

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Valnar52  19.05.2021, 11:40
@Flausen

Aber nicht in der Vollkasko. Da kann vereinbart sein, dass für junge Fahrer schlichtweg kein Versicherungsschutz besteht.

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