Strafe bar bezahlen?

1 Antwort

Als Minderjähriger bist Du nicht voll Geschäftsfähig. Du darfst nur solche Verträge abschließen die zu Deinem Vorteil sind, eine Vertragsstrafe wie bei der Bahn ist kein Vorteil! Ein solches Rechtsgeschäft ist daher nichtig!Insofern kann die Bahn die Vertragsstrafe bei einem Minderjährigen nicht gerichtlich durchsetzen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mungukun  21.08.2024, 01:54

Klar aber dann wird die Bahn einen Strafantrag stellen wegen Erschleichen von Leistungen, auf den sie sonst verzichtet, wenn stattdessen das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt wird. Mit 14 ist man bereits strafmündig.

Ob eine Verurteilung vor einem Gericht am Ende wirklich besser ist, wage ich zu bezweifeln.

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