Steuerklärung: Angabe von 1%-Regelung und Erhalt von Insolvenzgeld (Mögliche Nachzahlung...?)?

1 Antwort

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Allerdings muss man im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.S.d. § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 8 Absatz 1 Satz 1 EStG in der Einkommensteuererklärung das Bruttogehalt eintragen. Wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung lediglich die 1 % - Regelung für den PKW erfasst oder wurde daneben noch Arbeitslohn bezogen?

Als Problem sehe ich das Insolvenzgeld an. Dieses unterliegt gem. § 32 b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG grundsätzlich dem Progressionsvorbehalt. Somit hat es Auswirkungen im Rahmen des Steuersatzes. In den überwiegenden Fällen ist damit auch eine Steuernachzahlung verbunden. Es sind aber auch zahlreiche Konstellationen denkbar, in denen sich eine Nachzahlung vermeiden lässt. Allerdings kann ohne die entsprechenden Werte keine fundierte Einschätzung abgebeben werden, da viele Faktoren einzubeziehen sind (Grundfreibetrag, Veranlagungsart, Verluste aus den Vorjahren, etc.).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

hurz4 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 00:17

Ok, danke für die Infos.

Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht natürlich auch das Gesamt Brutto.

Lese aus deinem Ausführungen heraus das eher das Insolvenzgeld Probleme machen kann...

Denke das ist was für den Steuerberater, das der die Erklärung macht....

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TinyClown  28.08.2024, 00:28
@hurz4

Ja, für Steuerberater handelt es sich hierbei um Standardfälle. Mit steuerlichem Grundwissen kann man das allerdings auch eigenständig lösen.

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