Steuererklärung Rückwirkend und Fristen?

2 Antworten

Also sprich rückwirkend 2020, 2021, 2022 als Auszubildende und dann 2023 als Angestellte.

Doofe Frage für 2020-2022: Hast du dort überhaupt Steuern gezahlt?

Laut Internet kann man diese ja 4 Jahre rückwirkend erledigen,

Sofern keine Abgabeverpflichtung besteht ist dies korrekt.

nur verstehe ich nicht wieso ich nun lese das die Steuern für 2023 eine Frist bis zum 02.09.24 zum Abgeben haben.

Wenn eine Abgabeverpflichtung besteht muss die Erklärung bis zu den jeweiligen Termin vorliegen, damit keine Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Eine Abgabe ist danach natürlich weiterhin möglich.

Liegt keine vor gilt die Aussage mit den 4 Jahre.

Kann ich jetzt 2020, 21 und 22 doch nicht mehr abgeben?

Doch klar.

2023 hatte ich mal für 2 Monate ein Nebengewerbe falls das auch irgendeine Rolle spielt.

Das hättest du anmelden müssen beim FA und der Gemeinde.

Damit besteht für dich aber Abgabeverpflichtung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Missroses 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 10:50

Als Auszubildende bekommt man nur ganz wenig raus aber ist Möglich ja. Das mit dem Nebengewerbe habe ich natürlich angemeldet, hatte da vllt. ein Gewinn von 20€, war ne doofe Idee. Auf jeden Fall gilt dann die Abgabepflicht nur für 2023 oder? Die kann ich ja jetzt dann noch machen vor dem 02.09.24 und die anderen 3 Jahre ebenso oder?

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anTTraXX  04.08.2024, 10:52
@Missroses

Die Frage ist weiterhin ob du in 2020,2021 und 2022 überhaupt Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer gezahlt hast.

Für 2023 besteht somit Abgabeverpflichtung.

Ja die Erklärung kannst du bis zum 02.09.24 machen.

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Missroses 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 10:54
@anTTraXX

Ja ich hab vom Arbeitgeber diese Lohnsteuerbescheinigung.

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anTTraXX  04.08.2024, 10:55
@Missroses

Und auf dieser muss der Wert bei Lohnsteuer größer 0 sein

Den Zettel bekommste auch wenn du keine LSt zahlst

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Missroses 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 11:00
@anTTraXX

Ich kenn mich einfach viel zu wenig aus…

Wenn ich den Zettel mit dem von 2023 vergleiche steht bei allen Feldern ebenso was drin, deshalb denke ich ja. Falls du Feld 4 meinst also Einbehaltene Lohnsteuer steht was drin.

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Missroses 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 11:20
@anTTraXX

Okay Danke für deine Hilfe. Dann mache ich jetzt dann rückwirkend 20-22, bisschen bekommt man ja raus und dann mache ich wegen der Abgabepflicht gleich die 2023. :)

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4 Jahre rückwirkend gilt bei freiwilliger Abgabe, das frühere Datum bei Abgabepflicht. Das ist bei die wegen des Gewerbes 2023 der Fall und lohnt sich auch weil du teils Azubi und teils volles Gehalt hattest.

Für die Jahre davor lohnt es sich nur, wenn explizit Lohnsteuer einbehalten wurde und wenn du auch was zum Absetzen hast, Fahrkilometer zum Beispiel oder Ausbildungskisten. Es gibt höchstens die einbehaltene Steuer raus, mehr geht nicht.