Steuererklärung pauschal werbekosten 1000 euro?
Hallo Leute gestern habe ich meine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben, und hatte dann ein paar Fragen zum Thema Fahrtkosten. Dann hat die Dame mir ganz freundlich versucht zu erklären, dass jedem pauschal Werbekosten von 1000 € zu stehen. Ich habe jetzt recherchiert und habe vieles gelesen, habe aber immer noch nicht verstanden für was die 1000 € sind was es bedeutet, ob ich die bekomme ob ich die zahlen muss... bitte um zahlreiche Antworten danke
4 Antworten
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Werbungskosten sind kosten die durch deine Arbeit veranlasst sind. Zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit , eine berufliche Fortbildung, Bewerbungskosten...
diese Kosten werden von deinen Einnahmen abgezogen und nur für den Rest musst du Steuern zahlen.
und bei Arbeitnehmern werden immer mindestens 1.000€ pauschal als Werbungskosten vom den Einnahmen abgezogen falls er keine höheren Ausgaben hat.
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Werbungskosten sind die Kosten die Entstehen, wenn du arbeitest. Sei es eine Bahncard oder ein Arbeitslaptop etc.
Solange sich diese Werbungskosten unter 1000 Euro befinden musst du nichts aufschlüsseln, da dir pauschal 1000 Euro zugesprochen werden.
Wenn diese Summe überstiegen wird musst du natürlich angeben was du wo gezahlt hast um mehr erstattet zu bekommen.
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Jedem Arbeitnehmer werden pro Jahr 1.000 € Werbungskosten anerkannt ohne dass er diese nachweisen muss. Anders gesagt: Erst, wenn du auf mehr als 1.000 € Werbungskosten kommst, lohnt es sich überhaupt Angaben in der Anlage N zu machen.
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Ich meinte nur die Angaben zu den Werbungskosten. Auch, wenn man da gar nix angibt, bekommt man die 1.000 Pauschale.
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Bei der Einkommsteuererklarung wird jährlich das zu versteuernde Einkommen ermittelt und darauf der entsprechende Steuersatz angewendet,der sich durch die Steuerprogression andert. In der elektronischen Steuerkarte siehst Du was der Arbeitgeber brutto an dich gezahlt hat und was er bereits an Steuern u. Sozialabgaben für dich abgeführt hat. Alle Aufwendungen die du aus deinem Gehalt selbst noch hattest um zur Arbeit zu kommen, dich weiter zu bilden, berufsspezifische Arbeitskleidung zu kaufen und sauber zu halten, Kontoführungsgebühren, anteilig das Handy auf dem du für den Arbeitgeber zu erreichen bist, das Arbeitszimmer Zuhause, Verpflegungsmehraufwand wenn du bei auswarttätigkeiten oder Fortbildungen länger als 8 Stunden von Zuhause weg warst usw. sind steuerfrei und werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Diesen Betrag darf man pauschal mit 1.000 Euro ansetzten, oder kann ihn genau berechnen und belegen,was natürlich nur dann sinnvoll ist, wenn es mehr als 1.000 Euro sind. Hat der Arbeitgeber 30.000 € brutto für dich aufgewendet must Du nur 29.000 €, oder weniger versteuern und bekommst zuviel gezahlte Steuern erstattet oder must zuwenig gezahlte Steuern nachzahlen.
Die Anlage N muß man grundsätzlich für jedes Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ausfüllen und kann nach dem Teil der elektronischen Steuerkarte entweder 1.000 € pauschal einsetzen, oder die beruflichen Aufwendungen detailliert aufführen.