Steuererklärung Fahrtkosten 2. Bildungsweg absetzbar?
Guten Abend,
seit einem Jahr besuche ich nebenberuflich, ab August ohne berufliche Einkünfte, ein Abendgymnasium. Für mich stellt sich die Frage: Sind Fahrtkosten als "Schüler" bei der Steuerklärung absetzbar?
Ich habe lediglich gesehen, dass Studenten und Azubis dies geltend machen können und dass Eltern, die ihre Kinder zur Schule fahren, ihre Kosten nicht absetzen dürfen.
Ich habe kein Anspruch auf Bafög oder Kindergeld.
1 Antwort
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Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind Kosten der privaten Lebensführung i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG und dürfen daher nicht bei den einzelnen Einkunftsarten abgezogen werden. Der Besuch eines Berufskollegs oder Abendschule zum Erwerb der Fachhochschulreife gilt als Besuch einer allgemeinbildenden Schule. Dies gilt auch dann wenn das Abitur nachgeholt wird.