Steuererklärung Fahrtkosten 2. Bildungsweg absetzbar?


16.07.2024, 23:50

Ich habe kein Anspruch auf Bafög oder Kindergeld.

1 Antwort

Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind Kosten der privaten Lebensführung i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG und dürfen daher nicht bei den einzelnen Einkunftsarten abgezogen werden. Der Besuch eines Berufskollegs oder Abendschule zum Erwerb der Fachhochschulreife gilt als Besuch einer allgemeinbildenden Schule. Dies gilt auch dann wenn das Abitur nachgeholt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"