Steuererklärung Beerdigungskosten?

1 Antwort

Kann der Sohn bei der Steuererklärung diese Kosten angeben?

Nur insoweit er tatsächlich damit wirtschaftlich belastet ist, also insoweit die Beerdigungskosten das erhaltene Erbe übersteigen. Übersteigt das Erbe die Kosten, können diese nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, weil es an der finanziellen Belastung fehlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung