Sparkasse will kein P Konto machen ohne Pfändungstitel?
Hallo,
In meinem Freundeskreis ist einer mit Schulden - Er steht wohl kurz vor der Zwangsvollstreckung und wollte jetzt sein Girokonto in ein P Konto umwandeln lassen, damit er im falle einer Pfändung wenigstens Geld zum Leben hat (Sozialleistungen)
Nun verweigerte ihn seine Sparkasse aber die Umwandlung und teilte ihm mit dass erst bei vorliegen eines Pfändungstitels das Konto in ein P Konto umgewandelt werden könne. Ist dass so richtig ?
Wenn so ein Pfändungstitel vorliegt - Und er noch kein P Konto hat - und die Gläubiger sein Konto Pfänden was macht er dann ?
Danke...
3 Antworten
Zivilprozessordnung
§ 850k Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
(1) Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Satz 1 gilt auch, wenn das Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Verlangens einen negativen Saldo aufweist. Ein Pfändungsschutzkonto darf jedoch ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden.
(2) Ist Guthaben auf dem Zahlungskonto bereits gepfändet worden, kann der Schuldner die Führung dieses Kontos als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf sein Verlangen folgenden Geschäftstages fordern. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kontoinhaber und dem Kreditinstitut bleibt im Übrigen unberührt.
Verlangen kann er es jederzeit. Die kurze Frist des Absatzes 2 für die Umwandlung gilt aber nur, wenn bereits eine Pfändung vorliegt.
Die Sparkasse hat Recht
das kann noch 4 Wochen Rückwirkend gemacht werden
Schau hier, er kann jederzeit ein P-Konto verlangen.