Spätere Bestrafung wegen Flucht aus U-Haft?
Hallo,
das ist nur ne Neugiersfrage und in dieser nehmen wir mal das worst case Szenario an. Ich habe nichts gemacht ^^
Nehmen wir mal an, ich werde unschuldig wegen Schweren Raub oder irgendwas beschuldigt, wegen dem ich in U-Haft gesteckt werde und nehmen wir mal an, ich schaffe es tatsächlich von dort zu fliehen und bis zur Verhandlung unterzutauchen.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich dann zur Verhandlung gehe - muss ich die "freien Tage" dann nachträglich absitzen oder wie wird das geregelt? Gabs sowas schon mal? :D
Vielen dank.
4 Antworten
Nein, wenn du bei deiner Flucht nichts beschädigst und niemanden bedrohst usw., ist das straffrei. Da die U-Haft keine Strafe ist, muss man da auch nichts nachsitzen.
Nein, in der U-Haft gibt es keine freien Tage. Bei einer Verurteilung werden die Tage die du auf der Flucht warst also nicht angerechnet, sollte das Urteil die Anrechnung der U-Haft beinhalten.
Nun, die u- haft- tage werden dir sogar auf deine Haftstrafe angerechnet. Wirst du freigesprochen, musst du entschädigt werden.
Es ist nur schwer vorstellbar, dass jemand ohne schaden anzurichten flieht. Und noch schwerer, dass er dann zu ner verhandlung geht. Die müsste nämlich wegen fehlendem angeklagten abgesagt werden. Urteil ohne Angeklagten? Vermutlich in den meisten Fällen illegal.
Na ja in dem Fall würde der Angeklagte aber zur Verhandlung erscheinen. (:
Moin,
Wenn die Gründe einer U-Haft nicht mehr vorliegen, also weil du dann doch laut Beweisen unschuldig bist, dann kannst du nichts mehr Absitzen können, weil die U-Haft Gründe ja verfallen sind
Gruß