Mich interessiert, wie man genau Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wird. Vor der Psychotherapie Reform konnte man ja auch nach einem Master-Abschluss in Sozialpädagogik oder Sozialer Arbeit die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten machen, geht das immer noch?
In vielen Seiten von Ausbildungsstätten lese ich noch folgendes:
“Eine Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in kann mit einem Master- bzw. Diplomabschluss in Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie (inklusive Klinische Psychologie) und in einzelnen Bundesländern auch mit der Lehramtsqualifikation begonnen werden. Ob ein Abschluss zugelassen wird, entscheidet die regionale Behörde, in der Regel das zuständige Landesprüfungsamt im jeweiligen Bundesland. Die detaillierten Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich.“
Gleichzeitig aber auch:
“Es ist eine Übergangsfrist von 12 Jahren für die Absolvierung der bisherigen Psychotherapieausbildung vorgesehen. Diese muss spätestens bis zum Jahr 2032 (Härtefallregelung bis zum Jahr 2035) abgeschlossen sein. Die Übergangsfrist gilt für alle, die entweder:
- vor dem 01. September 2020 ein Studium begonnen haben, welches zur Zulassung zur heutigen Psychotherapieausbildung berechtigt, die
- irgendwann einmal ein solches Studium abgeschlossen haben, oder die sich
- bereits in einer Psychotherapieausbildung befinden.
Hast du vor dem 01. September 2020 noch kein entsprechendes Studium begonnen, ist nur die Qualifizierung nach dem neuen Gesetz, also das Psychotherapiestudium und der Fachkunde-Erwerb im Rahmen der (dann neuen) Psychotherapieweiterbildung möglich.“
Wenn ich also zum Beispiel im Jahr 2024 ein Universitätsstudium der Sozialpädagogik anfange und absolviere, habe ich dann dennoch die Möglichkeit daraufhin die Ausbildung zu absolvieren oder ist es dann schon nicht mehr erlaubt?