Aufenthaltsbewilligung B, Schweiz, Sozialhilfe, Visum abgelaufen.. etc...
Hallo zusammen, ich und ein Kollege von mir haben mal richtig über ein Thema der Schweizer Sozialhilfe diskutiert und wir wissen immer noch nicht was richtig ist.. Also nun die Frage..
Wenn eine Person beispielsweise über 13 Jahre in der Schweiz lebt und davon hat er 2 Jahre gearbeitet, den Rest der Zeit hat er bei seiner Familie verbracht.. Er hat die Aufenthaltsbewilligung B schon seit 5 Jahren. Nun ist er arbeitslos und er müsste eigentlich bis April seine 1 Jahres Aufenthaltsbewilligung B verlängern.. Wenn er aber Arbeitslos ist und das Geld beim RAV ausgesteuert ist und er somit kein Einkommen hat..
Darf er und ist es ihm erlaubt sich bei der Sozialhilfe zu melden... ? Weil er hat wirklich kein Geld mehr... Kann es sein das sie in abschieben nach Vietnam oder Libanon (NICHT EU LAND) (nur ein Beispiel).. Oder kann es sein das sie ihm ein Ultimatum stellen, also bis April musst du Arbeit finden sonst schieben wir dich ab... ? Oder du kriegst nur Geld bis April, da dann deine Aufenthaltsbewilligung abläuft.
Die Frage ist Ernst gemeint... Ich bin gespannt auf eure Antworten..
Liebe Grüsse ;)