Sollten meine Eltern mir eine PC-Kindersicherung verpassen?
Hallo,
ich möchte auf den PC (Windows 8), den ich mit meinem kleinen Bruder teile, für ihn Family Safety zur Internetfilterung und Zeitbegrenzung aktivieren. Ich möchte verhindern, das er zuviel Unsinn treibt.
Nun habe ich meinen Eltern davon erzählt. Die waren davon so begeistert, dass die meinten, das es fair wäre, wenn ich auch diese Kindersicherung bekomme. Was meint ihr? Sollte ich mit 14 auch noch so eine Kindersicherung verpasst bekommen?
Wie würdet Ihr das mit dem Passwort regeln? Derzeit kenne ich und meine Eltern das Adminpasswort. Sollten meine Eltern das Passwort ändern und den kindern nicht sagen? Oder sollte ich es weiterhin kennen?
Viele Grüße!
2 Antworten
Würde ich mir nicht gefallen lassen. Ich war mit 14 alt genug dafür. Du schilderst das ja so, als ob du dir das aussuchen könntest? Fragen dich deine Eltern etwa, ob sie diese Sicherung bei dir einschalten? Bis man 12-13 oder so ist finde ich das noch okay.
Hallo,
es klingt sinnvoll und gerecht, wenn Ihr beide in diese Kindersicherung mit inbegriffen seid und nur Eure Eltern das Passwort kennen.
So kann es garnicht erst Vertun geben, wenn die Eltis ir etwas mehr zugestehen als Deinem kleinen Bruder. Somit liegt die Kontrolle ausschließlich bei Euren Eltis.
mfg
Parhalia
Und gerade deswegen können doch schon mal keine Zweifel aufkommen, dass der kleinere Bruder mir dem Älteren in Konflikt kommt, weil rein die Eltern die Regeln aufstellen.
Und letztlich sind ja die Eltern die Erziehungsberechtigten. Somit haben sie auch die Pflicht, beide Brüder vor schädlichen Inhalten und falschem Nutzungsverhalten zu bewahren.
Und es ist doch mal fein, wenn solche Ideen allgemein erwähnt werden. Besser so, als gedankenlos durch die Eltern. Und minderjährig bleiben sie ja beide.
Naja sinnvoll eher nicht. Wenn er sich seinen Gute Nacht Por.no reinziehen will könnte es probleme geben. Außerdem ist er älter als sein bruder und kann dann vllt. auch mit dem internet besser umgehen bzw. sollte es mal besser lernen.